CSRD: Neue Schwellenwerte und Verrechnungsverbot für Nachhaltigkeitsberichte
Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 12:46 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet sind, stehen vor geschärften Anforderungen bei der Bewertung ihrer wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, kurz IROs).
Wie aktuelle Auslegungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verdeutlichen, müssen diese Faktoren zwingend auf einer Bruttobasis bewertet werden. Ein Verrechnen von positiven und negativen Auswirkungen ist dabei unzulässig.
Dieses Verrechnungsverbot gilt sowohl für zeitliche Aspekte als auch für die Abgrenzung zwischen eigenen Geschäftsoperationen und der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette. Gemäß den Vorgaben in ESRS 1 (Anhang B QC 8) ist eine Saldierung untersagt.
Während tatsächliche negative Auswirkungen durch gezielte Gegenmaßnahmen in ihrem Schweregrad herabgestuft werden können – beispielsweise von einer Bewertungsskala von 5 auf 4 –, unterliegen positive Auswirkungen strengeren Erfassungskriterien. Diese werden nur dann als IRO gewertet, wenn sie netto positiv ausfallen und über das gewöhnliche Geschäftsgebaren (Business-as-usual) hinausgehen.
Angepasste Schwellenwerte und Zeitpläne in der EU
Der regulatorische Rahmen für die CSRD wurde durch eine Anfang 2026 verabschiedete Omnibus-Richtlinie präzisiert. Demnach findet die Berichtspflicht nur noch auf Unternehmen Anwendung, die mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro erzielen.
Parallel dazu sorgt die sogenannte Stop-the-Clock-Richtlinie für eine zeitliche Entlastung bei der zweiten Welle der berichtspflichtigen Betriebe. Deren Verpflichtung verschiebt sich auf das Geschäftsjahr 2027, sodass der erste Bericht im Jahr 2028 vorzulegen ist.
International wächst unterdessen der Druck auf die EU-Kommission. Die USA fordern eine substanzielle Überarbeitung der Nachhaltigkeits- und Lieferkettenrichtlinien (CSRD und CSDDD).
Die US-Regierung dringt darauf, die Anwendung auf EU-Aktivitäten zu beschränken, Sanktionen lediglich am EU-Umsatz zu bemessen und private Klagen sowie verpflichtende Klimatransitionspläne auszuschließen. Im Falle einer Nichtberücksichtigung wurde mit Gegenmaßnahmen gedroht.
Softwarelösungen und industrielle Umsetzung
Die CSRD-Anforderungen verschärfen sich: IROs müssen auf Bruttobasis bewertet werden, Verrechnungen sind unzulässig. Unser Leitfaden liefert die Checkliste zur Bruttobewertung und den Schritt-für-Schritt-Fahrplan für Ihre Compliance. Jetzt kostenlosen CSRD-Leitfaden anfordern
Um die komplexen Anforderungen der doppelten Wesentlichkeit abzubilden, erweitern IT-Dienstleister ihre Kapazitäten. Der japanische Software-Anbieter Asuene, der über ein Kapital von 15,1 Milliarden Yen verfügt, integriert derzeit Funktionen zur automatischen Identifikation von Offenlegungspunkten und Fortschrittsanzeigen in seine Plattform. Das Unternehmen plant zudem eine Ausweitung auf die Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB).
In der Praxis nutzen bereits Großunternehmen wie der Travel-Retail-Spezialist Gebr. Heinemann externe Unterstützung zur Erfassung von Emissionsdaten. Das Unternehmen, das 2025 einen Umsatz von 4,7 Milliarden Euro erzielte und 10.500 Mitarbeiter beschäftigt, arbeitet mit dem Dienstleister ClimatePartner zusammen, um Lieferanten bei der Erstellung von Product Carbon Footprints zu unterstützen.
ClimatePartner greift hierfür auf über 50.000 validierte Emissionsfaktoren zurück. Gebr. Heinemann konnte seine Scope-1- und Scope-2-Emissionen seit 2019 bereits um 65 Prozent senken.
Auch der Verpackungshersteller Linhardt setzt sich ambitionierte Ziele: Durch Maßnahmen beim Material Aluminium, das 58 Prozent des Corporate Carbon Footprint ausmacht, sollen die Scope-3-Emissionen bis 2030 um bis zu 45 Prozent reduziert werden.
Wachsender Dokumentationsdruck und Sanktionsrisiken
Branchenverbände warnen jedoch vor einer Überforderung des Mittelstands. Der Verband für Lebensmittelsicherheit sieht insbesondere durch die seit August 2026 geltende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und kommende Richtlinien gegen irreführende Umweltaussagen eine kaum bewältigbare Dokumentationslast.
Arne Salig vom Verband wies darauf hin, dass die Problematik vor allem in der juristischen Umsetzung liege. Andrea Dreusch ergänzte, dass dadurch weniger Zeit für die Kernaufgaben der Lebensmittelsicherheit verbleibe.
Besonders in Italien verschärft sich die Lage bereits Ende September 2026, wenn neue Verbote für nicht verifizierbare Umweltaussagen in Kraft treten. Begriffe wie „nachhaltig“ sind dort künftig nur noch mit eindeutigen Belegen zulässig.
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Experten des TÜV Rheinland raten Unternehmen deshalb, messbare Ziele zu definieren. Dr. Ludwig Brands empfahl etwa die Formulierung von SMART-Zielen, wie die Senkung von Arbeitsunfällen um 30 Prozent bis Ende 2027, um auch das Rating in Plattformen wie EcoVadis positiv zu beeinflussen.
Im Finanzsektor gewinnen zudem finanzierte Emissionen an Bedeutung. Das Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) ernannte PwC zum globalen akkreditierten Partner, da die Erfassung dieser Scope-3-Kategorie zunehmend als Kerntest für Klimarisiken bei Finanzinstituten gewertet wird.
