CSRD-Umsetzung: 80% weniger Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet
29.06.2026 - 23:31:57 | boerse-global.de
Doch Unternehmen und Banken warnen vor wachsender Bürokratie.
Ein aktueller CSRD Transposition Tracker der Kanzlei Ropes & Gray zeigt, wie weit die EU-Mitgliedstaaten bei der Überführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationale Gesetze sind. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen schrittweise zur Offenlegung ihrer ökologischen und sozialen Auswirkungen.
Mittelstand unter Druck
Trotz der Fortschritte mehren sich kritische Stimmen. Eine Umfrage des Genoverbands unter 277 Bankvorständen deutet darauf hin, dass die Nachhaltigkeitsregulierung die Kreditvergabe bremst. Knapp die Hälfte der Firmenkunden sei mit den geforderten Nachhaltigkeitsdaten überfordert.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), fordert eine Reduzierung der Bürokratie und mehr Rechtssicherheit. Er plädiert unter anderem für die Anerkennung von Recyclingmaterialien und empfiehlt Banken den VSME-Standard (Voluntary Small and Medium-Sized Enterprises). Das soll kleinere Unternehmen entlasten.
Weniger Berichtspflichtige, mehr Freiwillige
Die Zahl der direkt berichtspflichtigen Unternehmen sinkt. Laut GLS Bank sind seit März 2026 rund 80 Prozent weniger Firmen zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet als ursprünglich angenommen. Grund sind angepasste Schwellenwerte.
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Dennoch gibt es Institute, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Die GLS Bank veröffentlichte ihren aktuellen Bericht nach dem NFRD-plus-Standard. Sie erfasste dabei die Wirkung von fast 98 Prozent ihrer Firmenkundenkredite. Transparenz bleibe ein zentraler Kernwert, betont die Bankführung.
Stillstand beim Lieferkettengesetz
Während die CSRD-Umsetzung voranschreitet, stockt die Reform des Lieferkettengesetzes. Im Bundestag gibt es seit Anfang des Jahres keine Fortschritte. Die Koalition streitet über den Anwenderkreis.
Teile der Regierung fordern eine sofortige Angleichung an EU-Richtlinien mit einem Schwellenwert von 5.000 Mitarbeitern. Andere plädieren für niedrigere Grenzen oder einen späteren Anpassungszeitpunkt im Jahr 2029. Eine Klärung wird in den kommenden Tagen im Koalitionsausschuss erwartet.
Internationale Entwicklungen
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Auch außerhalb der EU verschärfen sich die Regeln. In Australien startete zum 1. Juli 2026 die Berichterstattung für die „Group 2“ der ASRS-Standards. Betroffen sind Unternehmen ab bestimmten Umsatz- und Mitarbeitergrößen. Allerdings wird ein erheblicher Engpass bei qualifizierten Prüfern gemeldet.
Parallel zu gesetzlichen Pflichten nutzen Organisationen weiterhin freiwillige Instrumente. Der AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken erhielt jüngst das EMAS-Zertifikat (Eco-Management and Audit Scheme). Laut IHK sind deutschlandweit mit Stand Ende 2025 lediglich 90 Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen nach diesem Standard zertifiziert. Der Verband wertet die Zertifizierung als wichtigen Schritt zur angestrebten Klimaneutralität.
