CSRD und CSDDD: US-Botschafter fordert grundlegende Überarbeitung
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 14:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der US-Botschafter bei der Europäischen Union, Andrew Puzder, hat in einem förmlichen Schreiben eine grundlegende Überarbeitung der europäischen Nachhaltigkeitsvorschriften verlangt.
In dem Brief, der auf der Plattform X veröffentlicht wurde, kritisierte der Diplomat die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Er warnte vor erheblichen nachteiligen Auswirkungen für US-Unternehmen, die durch die aktuellen Regelungen belastet würden.
Puzder fordert in seinem Vorstoß eine strikte Begrenzung des Anwendungsbereichs der CSDDD. Die Verpflichtungen sollten sich demnach ausschließlich auf Tochtergesellschaften innerhalb der EU, lokale Partner sowie Waren beziehen, die tatsächlich in der Europäischen Union hergestellt wurden.
Ein zentraler Kritikpunkt des Botschafters betrifft die Berechnung von Strafzahlungen. Er verlangt, dass Sanktionen keinesfalls auf Basis von Umsätzen verhängt werden dürfen, die außerhalb der EU erzielt wurden.
Kritik an bisherigen Entlastungsversuchen der EU
Der US-Botschafter bezeichnete das im Dezember 2025 geschnürte EU-Omnibus-Paket in diesem Zusammenhang als unzureichend. Dabei hatte die EU-Kommission im Rahmen dieses Pakets bereits überarbeitete Standards angenommen, um die bürokratische Last zu senken.
Diese Maßnahmen sahen vor, die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte um 60 % und die Gesamtzahl der geforderten Informationen um 70 % zu reduzieren. Aus Sicht der US-Vertretung reichen diese Erleichterungen jedoch nicht aus, um die Interessen amerikanischer Firmengruppen zu wahren.
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Die derzeitigen Schwellenwerte, auf die sich die EU-Mitgliedstaaten Ende 2025 verständigt hatten, sehen unterschiedliche Stufen vor. Die CSRD greift für EU-Unternehmen ab einer Größe von mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Mio. Euro.
Für Nicht-EU-Unternehmen gilt eine Grenze von 521 Mio. US-Dollar an in der EU erzieltem Umsatz. Bei der CSDDD liegen die Schwellen für EU-Firmen bei mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 1,5 Mrd. Euro, während Nicht-EU-Unternehmen ab einem EU-Umsatz von 1,7 Mrd. US-Dollar unter die Regulierung fallen.
Nationale Unterschiede und verzögerte Umsetzung
Während auf internationaler Ebene Kritik laut wird, kämpft die EU intern mit der Implementierung. Die EU-Kommission hatte bereits im September 2024 insgesamt 17 Mitgliedstaaten zur vollständigen Umsetzung der CSRD gemahnt.
Inzwischen zeigen sich deutliche Unterschiede in der Anwendung. Laut einer Bestandsaufnahme der Berichtsinstanz Efrag für das Jahr 2024 liegt Frankreich mit 103 eingereichten Berichten an der Spitze. Das entsprechende Meldeportal ist bereits seit Juli 2025 zugänglich.
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Trotz dieser Vorreiterrolle gibt es auch in Frankreich Bestrebungen, die Anforderungen wieder zu lockern. Premierminister Barnier betonte die Absicht, die Belastungen durch die CSRD zu senken, wobei eine Anpassung der Schwellenwerte als bevorzugtes Instrument zur Vereinfachung gilt. Efrag selbst hatte zudem vorgeschlagen, eine Schwelle von 500 Mitarbeitern einzuführen und am Prinzip der doppelten Wesentlichkeit festzuhalten.
In anderen Mitgliedstaaten schreitet die Gesetzgebung ebenfalls voran. Die niederländische Regierung gab kürzlich einen Entwurf zur Umsetzung der CS3D in die Konsultation, die Anfang August dieses Jahres endete.
Auf europäischer Ebene wurde zudem bereits im April 2025 im EU-Parlament mit einer Mehrheit von 531 zu 69 Stimmen bei 17 Enthaltungen für ein zeitweiliges Aussetzen bestimmter Fristen gestimmt. Für kleinere Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern plant die EU-Kommission zudem bis Mitte 2025 eine Empfehlung für einen freiwilligen Berichtsnorm-Standard (VSME).
