Cyber, Resilience

Cyber Resilience Act: Maschinenbauer müssen Schwachstellen binnen 24 Stunden melden

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 15:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
SecureOT bündelt Schwachstellenanalysen, Anlagenüberwachung und Compliance-Dokumentation für Maschinenbauer unter IEC 62443.
Eine weitläufige, moderne Industriehalle mit automatisierter Produktionstechnik und stählernen Strukturen. Illustration mit AI erstellt.

Der Automatisierungskonzern Rockwell Automation hat neue Cybersicherheitsfunktionen unter dem Namen SecureOT vorgestellt, die sich gezielt an Maschinen- und Anlagenbauer richten. Das Angebot umfasst Sicherheitsbewertungen, Beratungsleistungen, Transparenz auf Maschinenebene sowie die Identifizierung von Schwachstellen.

Zudem stellt das System exportierbare Compliance-Berichte bereit und ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung industrieller Anlagen. Die Maßnahmen orientieren sich am Sicherheitsstandard IEC 62443, um Erstausrüster bei der Absicherung ihrer vernetzten Maschinen zu unterstützen.

Umfassende Begleitung vor und nach der Auslieferung

Die Lösung gliedert sich in operative Schritte vor und nach dem Verkauf einer Maschine. Vor der Auslieferung erstellt das System ein detailliertes Cybersicherheits-Dossier. Dieses Dokument enthält eine vollständige Systemübersicht, ein detailliertes Software- sowie Hardware- und Firmware-Inventar, Angaben zu bekannten Schwachstellen und den aktuellen Risikostatus der Maschine.

Nach der Auslieferung an den Betreiber deckt das System das kontinuierliche Monitoring neu auftretender Schwachstellen ab. Es analysiert die Auswirkungen auf ganze Maschinenflotten, verfolgt den Status notwendiger Sicherheitsaktualisierungen und benachrichtigt Kunden über relevante Vorkommnisse.

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Rockwell Automation, das zum Ende des Fiskaljahres 2025 rund 26.000 Beschäftigte zählte und Kunden in mehr als 100 Ländern beliefert, reagiert mit diesen Funktionen auf bestehende Sicherheitsdefizite im Markt.

Laut der unternehmenseigenen Umfrage „OEM Advantage Playbook“ setzen sich fast zwei von fünf Maschinenbauern mit sich wandelnden Compliance-Vorgaben auseinander. Zudem erwarten 63 Prozent der Befragten fortbestehende Cyberrisiken für ihre Betriebe.

Druck durch europäische Fristen und Regularien

Hintergrund der Entwicklung sind strengere rechtliche Vorgaben der Europäischen Union für vernetzte Industrieanlagen. Der Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 trat bereits am 10. Dezember 2024 in Kraft; dessen operative Meldepflichten gelten seit dem 11. September 2026. Hersteller müssen demnach Frühwarnungen zu aktiv ausgenutzten Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden und detaillierte Berichte innerhalb von 72 Stunden an Behörden übermitteln.

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Die umfassenden Hauptpflichten der Verordnung greifen ab dem 11. Dezember 2027. Hinzu kommt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230, die nach ihrer Annahme im Juni 2023 ab dem 20. Januar 2027 verbindlich anzuwenden ist und Cybersicherheit zu einem festen Bestandteil der Maschinensicherheit macht.

In Deutschland verabschiedete der Bundestag zudem Anfang Oktober 2026 eine umfassende Modernisierung des Produkthaftungsrechts zur Umsetzung europäischer Vorgaben, die weitgehend am 9. Dezember 2026 in Kraft tritt.

Nach der Neuregelung gelten Software und künstliche Intelligenz rechtlich als Produkte, wobei ein Verstoß gegen Cybersicherheitsanforderungen oder das Fehlen notwendiger Sicherheitsupdates unmittelbar die Fehlerhaftigkeit eines Produkts begründen kann.

Rockwell Automation wies im Zuge der Ankündigung darauf hin, dass das Unternehmen selbst keine benannte Stelle ist. Die Ausstellung der offiziellen Konformitätserklärung sowie das Anbringen der CE-Kennzeichnung verbleiben somit vollumfänglich in der Verantwortung der jeweiligen Maschinenhersteller.

Die bereitgestellten Daten und Dossiers sollen den Betrieben jedoch als technische Grundlage dienen, um die regulatorischen Pflichten lückenlos nachzuweisen.

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