Cyber, Resilience

Cyber Resilience Act: Neue Meldepflichten für Hersteller ab September

Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 22:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 2027 gelten verschärfte EU-Regeln für Maschinen-Cybersicherheit. Hersteller müssen MVO und CRA umsetzen, erste Meldepflichten starten bereits im September 2026.

EU-Maschinenverordnung und CRA: Neue Cybersicherheitspflichten ab 2027
Ingenieur bei der Arbeit an einem industriellen Roboterarm in einer modernen Fertigungshalle. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der europäische Maschinenbau steht vor dem weitreichendsten regulatorischen Wandel der letzten Jahre. Mit der Präzisierung der Anforderungen aus der neuen Maschinenverordnung (MVO) sowie dem Cyber Resilience Act (CRA) konkretisieren sich die Sicherheitsvorgaben für vernetzte Systeme. Die Branche bereitet sich auf eine umfassende Umstellung in der Produktentwicklung vor, da ab Januar 2027 ein signifikanter Wandel in der gesetzlichen Konformität für Maschinen eintritt.

Regulatorischer Rahmen für Cybersicherheit und digitale Produkte

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 rückt die Cybersicherheit von Maschinen explizit in den Fokus der Gesetzgebung. Parallel dazu definiert der Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 verbindliche Vorgaben für Produkte mit digitalen Elementen. Während die MVO die physische und betriebliche Sicherheit im Kontext der Vernetzung adressiert, konzentriert sich der CRA auf die gesamte Lieferkette und den Lebenszyklus digitaler Komponenten.

Hersteller müssen bereits kurzfristige Fristen beachten. Ab dem 11. September 2026 tritt eine erste Stufe des CRA in Kraft: Unternehmen sind dann verpflichtet, aktiv ausgenutzte Schwachstellen sowie schwere Sicherheitsvorfälle an die zuständigen Behörden zu melden. Die vollständige Anwendung der Hauptpflichten aus dem Cyber Resilience Act ist für den 11. Dezember 2027 vorgesehen.

Risiken in der Lieferkette und technische Absicherung

Die Dringlichkeit der neuen Regelungen wird durch aktuelle Marktanalysen verdeutlicht. Am Beispiel der Tschechischen Republik zeigt sich eine hohe Abhängigkeit von außereuropäischen Komponenten: Schätzungen zufolge stammen dort 95-99 % der Wechselrichter für kleine Photovoltaikanlagen von Herstellern aus Asien. In diesem Zusammenhang warnt die tschechische Cybersicherheitsbehörde NÚKIB vor unkontrollierten Datenübertragungen ins Ausland.

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Für bestehende Anlagen und Systeme, die den neuen Standards noch nicht vollständig entsprechen, rücken Nachrüstlösungen in den Fokus. Das Unternehmen Guardexy bietet in diesem Kontext Sicherheitsfilter an, die speziell darauf ausgelegt sind, bestehende Systeme vor dem Hintergrund der CRA-Anforderungen abzusichern. Solche Lösungen sollen als Schutzschicht fungieren, um die Integrität der Datenströme auch bei älteren oder fremdbezogenen Komponenten zu gewährleisten.

Wissenstransfer für die Konstruktionspraxis

Um die komplexen Anforderungen in die betriebliche Praxis zu übersetzen, findet am 28. Oktober 2026 in Würzburg eine Fachveranstaltung statt. Das Konstruktionsleiter-Forum SPOTLIGHT widmet sich unter dem Titel „Zukunftssicher konstruieren mit MVO und CRA“ der praktischen Umsetzung der Verordnungen.

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Im Rahmen der Veranstaltung werden verschiedene Experten die Auswirkungen auf den Entwicklungsprozess erläutern. Zu den angekündigten Referenten gehören Rüdiger Krauß von Dekra, Peter Goebbels von Omron sowie Benedikt Wohlers vom Fraunhofer IEM. Gemeinsam mit Hendrik Stupin werden sie Strategien vorstellen, wie Unternehmen ihre Konstruktionsprozesse anpassen können, um die neuen Compliance-Vorgaben rechtzeitig zum Stichtag im Jahr 2027 zu erfüllen. Der Fokus liegt dabei auf der frühzeitigen Integration von Sicherheitsaspekten in das Produktdesign, um spätere kostspielige Anpassungen zu vermeiden.

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