DAC8-Meldepflicht: Frist 31. Juli 2027 für Krypto- und Währungsdaten
Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 09:28 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit 2025 übernehmen Banken den Steuerabzug auf Gewinne aus privaten Fremdwährungskonten. Damit schließt die Finanzverwaltung eine Lücke, durch die zuvor über 90 Prozent dieser Konten unentdeckt blieben. Die Praxis setzt ein BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 um, das die Besteuerung privater Fremdwährungsguthaben neu regelt.
Automatisierter Steuerabzug beendet jahrelange Intransparenz
Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) wird nun direkt von den Banken auf realisierte Währungsgewinne erhoben. Die gesetzliche Grundlage: Fremdwährungen gelten als Wirtschaftsgüter. Gewinne aus Kursdifferenzen waren zwar bereits zuvor einkommensteuerpflichtig, sofern die Haltefrist von einem Jahr unterschritten wurde. Neu ist die technische Umsetzung durch die Institute.
Wer Konten bei ausländischen Banken führt, muss weiterhin selbst aktiv werden: Eine Meldung in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung bleibt Pflicht, um ausländische Quellensteuern nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) anzurechnen.
Fremdwährungen als Blaupause für die Kryptobesteuerung
Die steuerliche Behandlung von Fremdwährungen dient derzeit als Vorlage für eine mögliche Reform der Kryptobesteuerung. Aktuell werden Kryptowerte wie Bitcoin analog zu Fremdwährungen behandelt – Gewinne bleiben nach einer Haltedauer von über einem Jahr gemäß § 23 EStG steuerfrei.
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In der Bundesregierung gibt es jedoch Pläne, diese Frist abzuschaffen und Kryptogewinne künftig wie Aktien pauschal mit der Abgeltungsteuer zu belegen. Dagegen regt sich Widerstand: Eine am 4. August gestartete Petition zum Erhalt der Haltefrist verzeichnete bereits am ersten Tag rund 21.000 Mitzeichnungen. Vertreter der CDU/CSU-Fraktion argumentieren, Kryptowährungen seien systematisch eher mit Gold oder Fremdwährungen vergleichbar als mit Unternehmensanteilen. Das Bundesfinanzministerium prüft die Anpassung, um zusätzliche Steuereinnahmen für den Haushalt 2027 zu generieren.
DAC8: Neue Meldepflichten ab 2026
Seit Anfang 2026 gelten zudem verschärfte Transparenzregeln. Auf Basis der EU-Richtlinie DAC8 müssen Finanz- und Kryptodienstleister umfassende Nutzer- und Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Für das Kalenderjahr 2026 ist die Übermittlung bis zum 31. Juli 2027 fällig.
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Anleger, die falsche oder unvollständige Selbstauskünfte abgeben, riskieren Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Finanzverwaltung setzt damit verstärkt auf digitalen Datenaustausch, um Kapital- und Währungsgewinne lückenlos zu erfassen.
Für Steuerpflichtige und ihre Berater bedeutet das einen deutlich höheren Dokumentationsaufwand. Fachseminare der Branchenverbände konzentrieren sich daher zunehmend auf die korrekte Abgrenzung von Überschusseinkünften und die Besonderheiten der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden.
