Arbeit im Alter soll mit Renten-PrÀmie belohnt werden
04.09.2024 - 12:38:02Schon jetzt erhöhen Arbeitnehmer ihre spĂ€teren Rentenzahlungen, wenn sie ĂŒber das regulĂ€re Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. KĂŒnftig soll es aber zusĂ€tzlich die Möglichkeit geben, sich die Anwartschaften auch auf einen Schlag auszahlen zu lassen - in Form einer sogenannten RentenaufschubprĂ€mie. Das Vorhaben ist Teil der im Juli von der Ampel-Koalition vereinbarten "Wachstumsinitiative" und muss nun noch im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Ein Jahr lÀnger arbeiten und 22.000 Euro PrÀmie
Die PrĂ€mie soll abgabenfrei sein und sich aus der Höhe der entgangenen Rente und den KrankenversicherungsbeitrĂ€gen ergeben, die die Rentenkasse fĂŒr die Zeit der WeiterbeschĂ€ftigung fĂŒr die Betroffenen spart. Nach Berechnung des Sozialverbands VdK könnte damit jemand, der bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze etwa einen Rentenanspruch von 1.600 Euro brutto erreicht hat und dann ein Jahr zum Durchschnittsverdienst weiterarbeitet, eine steuerfreie Auszahlung von rund 22.000 Euro bekommen.
Einmalzahlung oder dauerhaft höhere Rente
Als Alternative zu einer solchen Einmalzahlung bleibt aber die Möglichkeit bestehen, durch lĂ€ngeres Arbeiten die monatliche Rente bis zum Lebensende zu erhöhen. Bei einem um ein Jahr verschobenen Rentenbeginn erhöht sich die Altersrente um sechs Prozent. AuĂerdem steigt diese zusĂ€tzlich wegen weiter gezahlter BeitrĂ€ge an die Rentenkasse. Mehr als die HĂ€lfte der BeschĂ€ftigten ab 50 kann sich einer kĂŒrzlich veröffentlichten Umfrage des Karrierenetzwerks Xing zufolge vorstellen, ĂŒber das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten.
ArbeitgeberbeitrÀge aufs Konto der BeschÀftigten
Eine weitere vom Kabinett auf den Weg gebrachte Neuregelung sieht vor, dass die Arbeitgeber die BeitrĂ€ge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die sie fĂŒr BeschĂ€ftigte im Rentenalter zahlen, diesen auch direkt auszahlen können. Das - so der Gedanke - erhöht nicht nur deren Einkommen, sondern auch den Anreiz, lĂ€nger im Job zu bleiben. Zahlen Arbeitgeber die BetrĂ€ge nicht an die BeschĂ€ftigten aus, haben sie weiter die Pflicht zur Zahlung der ArbeitgeberbeitrĂ€ge an die Arbeitslosen- und Rentenkasse.
Heil und Habeck betonen Beitrag zur FachkrÀftesicherung
"Wer sein Wissen und Können weiter freiwillig einbringen möchte, profitiert von den neuen Regelungen. Das ist ein wichtiger Schritt, um erfahrene FachkrĂ€fte fĂŒr unsere Wirtschaft zu sichern", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin. Sein Kabinettskollege, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (GrĂŒne), sagte: "Die beschlossenen MaĂnahmen sind aufgrund des fortschreitenden demografischen Wandels wichtig fĂŒr die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, denn wir können nicht auf das Wissen, Können und die Erfahrung Ălterer verzichten, die noch weiterarbeiten wollen."
Auch Neuregelungen bei Befristungen und Witwenrente
Teil des Gesetzesvorhabens sind auch Lockerungen bei Vorgaben zu befristeten ArbeitsvertrĂ€gen. Diese sollen fĂŒr Arbeitnehmer, die ĂŒber das Rentenalter hinaus arbeiten wollen, einfacher möglich werden. Und wer neben dem Erhalt einer Hinterbliebenenrente ("Witwen"- oder "Witwerrente") arbeitet, soll kĂŒnftig mehr verdienen können, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Im Ergebnis bleibe damit eine VollzeittĂ€tigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente anrechnungsfrei, hieĂ es vom Bundesarbeitsministerium. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund liegt der Bruttoverdienst bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn bei etwa 2.150 Euro im Monat.

