Bundesverfassungsgericht, SolidaritÀtszuschlag

Bundesverfassungsgericht urteilt zu SolidaritÀtszuschlag

26.03.2025 - 05:50:04

Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch (10.00 Uhr) sein Urteil zum SolidaritĂ€tszuschlag verkĂŒnden.

Sechs FDP-Politiker hatten sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe an Karlsruhe gewandt. Sollte der Zweite Senat den Zuschlag fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€ren, hĂ€tte das wohl schwere Folgen fĂŒr den Bundeshaushalt: Über den Soli fließen jedes Jahr zweistellige MilliardenbetrĂ€ge in den Etat.

Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie auf KapitalertrĂ€ge erhoben und betrĂ€gt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Seit 2021 mĂŒssen ihn nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger zahlen, fĂŒr 90 Prozent der Steuerpflichtigen wird er seitdem nicht mehr fĂ€llig.

Die FDP-BeschwerdefĂŒhrer meinen, der ursprĂŒnglich mit den Kosten der Wiedervereinigung begrĂŒndete Zuschlag sei Ende 2019 mit Auslaufen des Solidarpakts II - eine Transferleistung des Bundes an die ostdeutschen LĂ€nder - verfassungswidrig geworden. Sie kritisieren zudem, dass Bezieher verschiedener Einkommen ungleich behandelt wĂŒrden. (Az. 2 BvR 1505/20)/jml/DP/jha

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