Habeck verlĂ€ngert Frist fĂŒr Abrechnungen zu Coronahilfen
10.08.2023 - 17:17:35Das geht aus einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums hervor, ĂŒber die das "Handelsblatt" (Freitagausgabe) berichtet. Die Schlussrechnungen erstellen prĂŒfende Dritte, also etwa Steuerberater oder WirtschaftsprĂŒfer, fĂŒr Unternehmen, die Coronahilfen in Anspruch genommen haben.
Anhand dessen werden mögliche RĂŒck- oder Nachzahlungen errechnet. "Mit den neuen Fristen fĂŒr die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen haben wir eine gute Lösung gefunden, um den Fristendruck zu entzerren und mehr Bearbeitungszeit zu ermöglichen", sagte WirtschaftsstaatssekretĂ€r Michael Kellner (GrĂŒne). Die Schlussabrechnungen fĂŒr die ĂberbrĂŒckungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe können nun bis zum 31. Oktober eingereicht werden. Bislang war der 31. August das Stichdatum. DarĂŒber hinaus können Unternehmen eine FristverlĂ€ngerung bis zum 31. MĂ€rz 2024 beantragen. Bereits beantragte und erteilte FristverlĂ€ngerungen, die bisher bis zum 31. Dezember 2023 galten, werden automatisch bis zum 31. MĂ€rz 2024 verlĂ€ngert. Nicht betroffen von der FristverlĂ€ngerung sind die Soforthilfen. Deren Abwicklung liegt in der alleinigen Verantwortung der LĂ€nder. Laut "Handelsblatt" haben sich bisher 3,029 Milliarden Euro RĂŒckzahlungen der Soforthilfe an den Bundeshaushalt ergeben. Erwartet werden schĂ€tzungsweise RĂŒckflĂŒsse von insgesamt bis zu fĂŒnf Milliarden Euro an den Staat.
dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH


