VerbÀnde verlangen Klarheit zum Heizungsgesetz
21.05.2025 - 11:07:3814 VerbĂ€nde aus der Energie- und Immobilienwirtschaft verlangen von der Bundesregierung rasch Klarheit zur Zukunft des sogenannten Heizungsgesetzes. «Um eine erfolgreiche WĂ€rmewende sicherzustellen und das Vertrauen aller Beteiligten zu stĂ€rken, ist eine PrĂ€zisierung der Zielrichtungen und MaĂnahmen dringend erforderlich», schreiben sie in einem gemeinsamen Appell.Â
Neue Koalition will Heizungsgesetz ersetzen
Die neue schwarz-rote Koalition will das GebĂ€udeenergiegesetz (GEG) abschaffen und durch einen Nachfolger ersetzen, der «technologieoffener, flexibler und einfacher» sein soll. Es mĂŒsse nun schnell geklĂ€rt werden, wie das zu verstehen sei, so die Unterzeichner des Papiers. AuĂerdem fordern sie eine langfristig verlĂ€ssliche Förderung des Bundes.Â
Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein - also nicht mehr Treibhausgase ausstoĂen, als wieder gespeichert werden können. Insbesondere der GebĂ€ude- und der Verkehrssektor hinken aber hinterher. Es mĂŒsse auch kĂŒnftig Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer und klimaneutraler Energien in neuen Heizungsanlagen geben, so die VerbĂ€nde.
Neue EU-Vorgaben, wonach ab 2030 alle Neubauten in der EU emissionsfrei sein mĂŒssen und der gesamte GebĂ€udebestand der EU ab 2050 ohne umweltschĂ€dliche Emissionen auskommen soll, sollten aus Sicht der VerbĂ€nde hierzulande eins zu eins umgesetzt werden.Â
Reiche spricht von «Zwang zur WÀrmepumpe»
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte dem «Handelsblatt» vor Kurzem gesagt: «Es muss Schluss sein mit dem Zwang zur WĂ€rmepumpe. Anstatt festzuschreiben, wo diese ĂŒberall verbaut werden mĂŒssen, mĂŒssen wir CO2-Reduktionsziele festlegen und den Hausbesitzern ĂŒberlassen, wie sie diese erreichen. Hybride Lösungen können sinnvoller sein als das Vorschreiben einer technologischen Lösung.»Â
Einen solchen Zwang enthĂ€lt allerdings auch das Anfang 2024 in Kraft getretene Heizungsgesetz nicht. Das Gesetz sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das kann, muss aber keine WĂ€rmepumpe sein.Â
Die Regelungen griffen zunĂ€chst nur fĂŒr Neubauten in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.


