Datenschutz: Bundesgericht stoppt Fahrzeugfahndung im Kanton Bern
Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 00:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Kanton Bern hat am 14. August 2026 den Betrieb der automatisierten Fahrzeugfahndung (AF) vorerst eingestellt. Diese Entscheidung ist die unmittelbare Folge eines Urteils des Schweizer Bundesgerichts, das wesentliche Bestandteile der gesetzlichen Grundlage für die polizeiliche Überwachung im Kanton als verfassungswidrig eingestuft hat. Die Behörden reagieren damit auf die rechtlichen Vorgaben, die einen strengeren Schutz privater Daten bei der Verkehrsüberwachung fordern.
Bundesgericht schränkt polizeiliche Befugnisse ein
Die juristische Auseinandersetzung geht auf eine Beschwerde gegen die Änderungen des Berner Polizeigesetzes aus dem Jahr 2024 zurück. In seinem Urteil vom 12. August 2026 (Aktenzeichen BGer 1C_354/2024) hieß das Bundesgericht diese Beschwerde teilweise gut.
Zwar bewerteten die Richter die automatisierte Fahrzeugfahndung in zwei spezifischen Ausnahmeszenarien als grundsätzlich verfassungskonform, zogen jedoch bei der allgemeinen Anwendung deutliche Grenzen.
Als unzulässig erklärte das Gericht insbesondere die anlasslose Speicherung von Daten sowie die Anfertigung von Bildaufnahmen der Fahrzeuginsassen im Rahmen der automatisierten Fahndung. Ein zentraler Kritikpunkt der Richter betraf die Speicherfrist für Daten unbescholtener Verkehrsteilnehmer.
Bisher sah die Praxis vor, dass Informationen über Fahrzeuge ohne Treffermeldung für bis zu 60 Tage vorgehalten werden durften. Laut dem Bundesgericht müssen diese Daten nun zwingend sofort gelöscht werden, sofern kein konkreter Fahndungserfolg vorliegt.
Konsequenzen für Körperkameras und Datenmanagement
Das Urteil hat über die Fahrzeugfahndung hinaus Auswirkungen auf die technische Ausstattung der Berner Polizei. So wurde der Einsatz von Körperkameras in der bisherigen Form teilweise aufgehoben. Insbesondere das sogenannte Pre-Recording, bei dem die Kameras bereits vor der eigentlichen Aktivierung ständig Bildmaterial in einem Zwischenspeicher aufzeichnen, ist nach der Entscheidung des Gerichts nicht mehr zulässig.
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Die kantonalen Behörden betonten am 14. August 2026, dass bestimmte Vorgaben des Bundesgerichts bereits in der täglichen Arbeit berücksichtigt würden. Dazu zählen etwa die detaillierte Protokollierung von Fahndungsaufträgen sowie die unmittelbare Löschung von Daten bei Nicht-Treffern. Dennoch werde die automatisierte Fahrzeugfahndung bis zum formalen Inkrafttreten einer angepassten Rechtsgrundlage nicht weiterbetrieben.
Sicherheitsdirektion warnt vor Ermittlungslücken
Trotz der Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben äußerten Regierungsvertreter Besorgnis über die Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit. Sicherheitsdirektor Philippe Müller wandte sich in einem Schreiben an das Bundesgericht und warnte vor einer drohenden Sicherheitslücke. Ohne die automatisierte Fahrzeugfahndung erschwere sich der Zugriff auf wichtige Ermittlungswerkzeuge bei der Verfolgung von Schwerstkriminalität.
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Müller verwies dabei explizit auf Delikte wie Tötungsdelikte, Vergewaltigungen und Entführungen. Er bat das Gericht um eine Freigabe der automatisierten Fahndung bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten der revidierten Gesetzesbestimmungen.
Ziel sei es, die operative Handlungsfähigkeit der Polizei in Fällen von schwerer Gewaltkriminalität aufrechtzuerhalten und den Opferschutz nicht zu gefährden. Ob das Gericht dieser Bitte nachkommen wird, bleibt abzuwarten. Vorerst bleibt das System im Kanton Bern deaktiviert, während die gesetzlichen Grundlagen an die strengen Datenschutzvorgaben angepasst werden müssen.
