Dauerbeköderung verboten: Neue Regeln für Schädlingsbekämpfung ab Juli
20.06.2026 - 16:03:04 | boerse-global.de
Grund sind erhebliche Kapazitätsengpässe bei der Schulung von Fachkräften.
Der obligatorische Sachkundenachweis zur Rattenbekämpfung muss nun erst bis zum 28. Juli 2030 erbracht werden. Ursprünglich war der 28. Juli 2027 als Stichtag vorgesehen.
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Mehr als 250.000 Betriebe brauchen Schulung
Hintergrund der Entscheidung: Eine flächendeckende Schulung aller betroffenen Anwender wäre bis 2027 organisatorisch nicht machbar gewesen. Schätzungen zufolge benötigen mehr als 250.000 Betriebe die entsprechende Qualifikation.
Um Engpässe bei der Schadnagerbekämpfung und damit verbundene Hygieneprobleme zu vermeiden, weitete der Bundesrat den zeitlichen Spielraum aus.
Dauerbeköderung ab Juli verboten
Trotz der verlängerten Frist treten kurzfristig neue Anwendungsbeschränkungen in Kraft. Ab dem 1. Juli 2026 ist die sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung verboten.
Diese Praxis – Rodentizide präventiv ohne konkreten Befallsnachweis auslegen – soll Umwelt schützen und Resistenzen vermeiden. Parallel läuft die Abstimmung über die neue Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 541.
BMEL plant Bürokratieabbau im Pflanzenschutz
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legte am 19. Juni einen Referentenentwurf für ein Bürokratieabbaugesetz vor. Kernpunkt: Die Verdoppelung des Fortbildungsintervalls für den Sachkundenachweis im Pflanzenschutz von drei auf sechs Jahre.
Zudem sollen diverse Meldepflichten im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie in der Bundes-Tierärzteordnung gestrichen werden. Beim Anbau von Nutzhanf soll die Anzeigepflicht bei Sammelanträgen entfallen.
Auch bei den Öko-Regelungen für Weidehaltung und Biotopverbünde plant das Ministerium, in der laufenden EU-Förderperiode auf neue Vorgaben zu verzichten.
Wissenschaftler warnen vor EU-Plänen zur Pestizid-Zulassung
Während auf nationaler Ebene Fristen verlängert und Regeln gelockert werden, formiert sich auf europäischer Ebene Widerstand. Wissenschaftler von 27 europäischen Forschungseinrichtungen warnten am 19. Juni im Fachjournal „Science“ vor dem EU-Omnibus-Paket X.
Der Entwurf der EU-Kommission sieht vor, die regelmäßige Neubewertung von Pestizid-Wirkstoffen abzuschaffen – derzeit alle zehn Jahre vorgeschrieben. Die Forscher befürchten unbefristete Zulassungen ohne Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Umwelt- oder Gesundheitsrisiken.
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Seit 2011 haben 59 Wirkstoffe im Rahmen regulärer Prüfungen keine Neuzulassung erhalten.
Die Experten kritisieren zudem eine geplante Beweislastumkehr zuungunsten der Behörden und die Verlängerung von Aufbrauchfristen bei Nicht-Zulassungen von 18 Monaten auf drei Jahre. Als Alternative fordern sie 15 Millionen Euro jährlich über drei Jahre, um den Zulassungsstau aufzulösen.
Wann die europäischen Verhandlungen fortgeführt werden, ist unklar. Der EU-Rat (COREPER) konnte am 19. Juni keine Mehrheit für einen Kompromisstext erzielen – die Trilog-Gespräche mit dem EU-Parlament verzögern sich weiter.
