Völkerrechtler: US-Angriff auf Iran war rechtswidrig
22.06.2025 - 13:20:09 | dpa.de"Ich sehe da wenig Spielraum fĂŒr eine völkerrechtliche Rechtfertigung", sagte der Professor fĂŒr Staatsrecht, Völkerrecht, Verfassungslehre und Menschenrechte an der UniversitĂ€t TĂŒbingen der Deutschen Presse-Agentur.
Die Amerikaner seien derzeit nicht selbst angegriffen worden, insofern liege kein Fall von individueller Selbstverteidigung vor. Da aber auch im Fall von Israel das Argument Selbstverteidigung nach einhelliger Meinung nicht greife, könnten sich die USA nach EinschĂ€tzung von Bernstorffs nicht auf kollektive Selbstverteidigung berufen. "Das gibt den Amerikanern kein Recht zur militĂ€rischen UnterstĂŒtzung der israelischen Angriffe."
Reaktion mĂŒsste verhĂ€ltnismĂ€Ăig sein
Sollte der Iran nun zurĂŒckschlagen, mĂŒsse er sich an humanitĂ€res Völkerrecht und Kriegsrecht halten. Er dĂŒrfe also keine zivilen Objekte angreifen, sagte der Experte, der auch schon im AuswĂ€rtigen Amt und am Max-Planck-Institut fĂŒr auslĂ€ndisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg gearbeitet hat.
Der Iran habe aber ein Recht auf Selbstverteidigung, solange der Angriff besteht oder unmittelbar danach. "ZurĂŒckschlagen des bewaffneten Angriffs ist erlaubt. Aber es muss verhĂ€ltnismĂ€Ăig zum Aggressionsakt der USA sein." Die Ziele mĂŒssten eine militĂ€rische Funktion haben, damit der Angriff gerechtfertigt sei.
Möglicher Atomwaffenbesitz in der Zukunft nicht ausschlaggebend
"Das Völkerrecht macht beim Gewaltverbot keinen Unterschied zwischen einem Mullah-Regime und einer Demokratie", sagte von Bernstorff. Politische ErwĂ€gungen - etwa dass die Islamische Republik keine Atomwaffen besitzen solle - spielten keine Rolle fĂŒr die völkerrechtliche Frage, ob man gegen einen anderen Staat Gewalt anwendet.
Ein prĂ€ventives Selbstverteidigungsrecht gegen Gefahren, die sich in der Zukunft realisieren könnten, erkenne das Völkerrecht nicht an, erklĂ€rte der Fachmann. Auch dann nicht, wenn es sich um zukĂŒnftige Bedrohungen durch den Besitz von Massenvernichtungswaffen handele.
WĂŒrde ein Nato-BĂŒndnisfall greifen?
Dass Deutschland mit in den Konflikt hineingezogen werden könnte, sieht der Professor nicht: Da der Angriff der USA aus seiner Sicht völkerrechtswidrig war, wĂŒrde im Fall eines Gegenschlags kein Nato-BĂŒndnisfall greifen. "Es besteht dann keine Pflicht beizustehen." Eine Mitwirkung an einem bewaffneten Angriff könnte sogar eher als Beihilfeleistung eingestuft werden. "Es gibt keinen BĂŒndnisfall, solange das Vorgehen der USA nicht völkerrechtskonform ist."
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