EU, Arbeitsmarkt

EuGH kippt EU-Kriterien fĂŒr Höhe des Mindestlohns

11.11.2025 - 10:31:40

Der EuropÀische Gerichtshof (EuGH) hat einer Klage DÀnemarks und Schwedens gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie teilweise stattgegeben.

Gekippt wurden die Kriterien, die Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Aktualisierung des Mindestlohns nach der Richtlinie anwenden mussten. Zudem strich der Gerichtshof die Vorgabe, dass die Verwendung eines automatischen Indexierungsmechanismus fĂŒr gesetzliche Mindestlöhne nicht zu einer Senkung des Mindestlohns fĂŒhren dĂŒrfe. "In beiden FĂ€llen, in denen es um eine direkte Einmischung in die Festlegung der Löhne geht, kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber die ihm durch die VertrĂ€ge der EuropĂ€ischen Union ĂŒbertragenen Befugnisse ĂŒberschritten hat, indem er in Bereiche eingegriffen hat, die in die ZustĂ€ndigkeit der Mitgliedstaaten fallen", erklĂ€rte der PrĂ€sident des Gerichtshofs, Koen Lenaerts, in einer Videobotschaft am Dienstag.

"Im Übrigen bestĂ€tigte das Gericht die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen der Richtlinie in Bezug auf die Gewerkschaften." Geklagt hatte DĂ€nemark. Das Land hatte bislang keinen Mindestlohn und ist der Ansicht, dass die Bereiche Lohn und Gewerkschaften in der alleinigen ZustĂ€ndigkeit der Mitgliedsstaaten liegen. Das Gericht argumentierte nun, dass der Ausschluss der ZustĂ€ndigkeit fĂŒr die EU sich nicht auf alle Fragen oder Maßnahmen erstrecke, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Festlegung der VergĂŒtung oder dem Vereinigungsrecht stehen, sondern nur auf direkte Einmischungen. Genau das sei mit den konkreten Vorgaben in der Richtlinie der Fall gewesen. Die Mindestlohnrichtlinie schrieb eine Orientierung an festen MaßstĂ€ben vor und nannte unter anderem den mittleren Bruttolohn als ein Kriterium. Nach Berechnungen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hĂ€tte der Mindestlohn bei einer Orientierung an diesem Kriterium in Deutschland schon 2023 bei 13,50 Euro liegen mĂŒssen.

@ dts-nachrichtenagentur.de