EuGH kippt EU-Kriterien fĂŒr Höhe des Mindestlohns
11.11.2025 - 10:31:40"Im Ăbrigen bestĂ€tigte das Gericht die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen der Richtlinie in Bezug auf die Gewerkschaften." Geklagt hatte DĂ€nemark. Das Land hatte bislang keinen Mindestlohn und ist der Ansicht, dass die Bereiche Lohn und Gewerkschaften in der alleinigen ZustĂ€ndigkeit der Mitgliedsstaaten liegen. Das Gericht argumentierte nun, dass der Ausschluss der ZustĂ€ndigkeit fĂŒr die EU sich nicht auf alle Fragen oder MaĂnahmen erstrecke, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Festlegung der VergĂŒtung oder dem Vereinigungsrecht stehen, sondern nur auf direkte Einmischungen. Genau das sei mit den konkreten Vorgaben in der Richtlinie der Fall gewesen. Die Mindestlohnrichtlinie schrieb eine Orientierung an festen MaĂstĂ€ben vor und nannte unter anderem den mittleren Bruttolohn als ein Kriterium. Nach Berechnungen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hĂ€tte der Mindestlohn bei einer Orientierung an diesem Kriterium in Deutschland schon 2023 bei 13,50 Euro liegen mĂŒssen.


