EU-Gericht billigt Corona-Beihilfen fĂŒr Condor
25.06.2025 - 11:47:24Das Gericht der EuropĂ€ischen Union hat einen Teil der hunderte Millionen schweren Corona-Beihilfen an die Fluggesellschaft Condor fĂŒr rechtens erklĂ€rt. Eine entsprechende Klage des Wettbewerbers Ryanair wies das Gericht als unbegrĂŒndet ab, wie es in Luxemburg mitteilte.Â
Ryanair hatte unter anderem argumentiert, die entschÀdigten Kosten hÀtten nicht nur mit der Pandemie zu tun, sondern auch mit anderen Schwierigkeiten des Konzerns. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.
Die EU-Kommission hatte 2021 drei Pakete mit deutschen Corona-Beihilfen in Höhe von ĂŒber 525 Millionen Euro gebilligt. Eines davon - mit Darlehen in Höhe von 144 Millionen Euro - focht Ryanair vor dem Gericht der EU an. Es sollte Condor fĂŒr SchĂ€den durch ReisebeschrĂ€nkungen entschĂ€digen, die zwischen Mitte MĂ€rz und Ende Dezember 2020 galten.
Ryanair hĂ€lt Beihilfe fĂŒr diskriminierend
Die irische Airline Ryanair hatte mehrere Indizien vorgebracht, mit der sie eine zu ungenaue PrĂŒfung durch die EU-Kommission nachweisen wollte. SchĂ€den seien bei Condor auch wegen der Umstrukturierung des Konzerns entstanden, argumentierte Ryanair. Zudem seien die Beihilfen gegenĂŒber Wettbewerbern wie Ryanair diskriminierend und unverhĂ€ltnismĂ€Ăig. Keines der vorgebrachten Argumente drang bei den Richterinnen und Richter durch.
UrsprĂŒnglich hatte die Kommission ein noch gröĂeres Beihilfepaket genehmigt, jedoch klagte Ryanair erfolgreich vor dem EU-Gericht. Nun stand der neu gefasste Beschluss der Kommission vor Gericht, gegen den Ryanair erneut vorging - diesmal ohne Erfolg.
Ryanair verweist auf Àhnliche FÀlle
Ryanair reagierte auf das Urteil mit Verweis auf andere, Ă€hnliche FĂ€lle, in denen das EU-Gericht zugunsten von Ryanair entschieden hatte. Die EuropĂ€ische Kommission habe die betreffenden Mitgliedstaaten noch nicht aufgefordert, die rechtswidrigen Beihilfen zurĂŒckzufordern und auch keine MaĂnahmen zur Behebung des entstandenen Wettbewerbsschadens auferlegt, so die irische Fluggesellschaft.Â
Condor teilte mit, das Gericht habe klar festgestellt, dass die HilfsmaĂnahmen rechtmĂ€Ăig und angemessen gewesen seien. «Condor konnte dadurch die Arbeitsplatzsicherheit gewĂ€hrleisten und unseren FluggĂ€sten weiterhin zuverlĂ€ssige Verbindungen anbieten.»


