Ăffentlich vorverurteilt: Cum-Ex-Akteur Olearius mit Gerichtserfolg
27.09.2024 - 17:00:27 | dpa.deEr hatte gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, weil er sich durch ĂuĂerungen von zwei Beamten öffentlich vorverurteilt und damit in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Das Kölner Verwaltungsgericht gab dem 82-JĂ€hrigen groĂteils recht, wie aus zwei Urteilen hervorgeht (Aktenzeichen 9 K 2971/22 und 9 K 2938/22).
Olearius wirkte bei Cum-Ex-AktiengeschÀften mit, bei denen der Staat gar nicht gezahlte Steuern erstattete und dadurch insgesamt um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt wurde. 2021 wertete der Bundesgerichtshof diese GeschÀfte als Straftat. Eine Reihe der damals involvierten Finanzakteure kam in unterschiedlichen Verfahren vor Gericht, darunter auch Olearius. Ihm wurde besonders schwerer Steuerbetrug vorgeworfen.
Umstrittener Zeitpunkt von ĂuĂerungen vor der Kamera
Die ARD hatte 2021 eine Dokumentation ausgestrahlt, in der die damalige Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker und der PrÀsident des Bonner Landgerichts Stefan Weismann zu Wort kamen.
Mit Blick auf die Cum-Ex-Finanzakteure sagte Brorhilker: "Die fĂŒhlen sich halt ĂŒber allem drĂŒber stehend - auch ĂŒber dem Gesetz." Und weiter: "Das ist ein Merkmal, was organisierte KriminalitĂ€t auszeichnet."
Weismann wiederum sagte vor der Kamera: "Was dort passiert, ist organisierte KriminalitÀt. Die unterscheidet sich vom KriminalitÀtsgehalt in nichts von Rauschgiftbanden, Clan-KriminalitÀt, Sprengungen von Geldautomaten - das ist alles derselbe kriminelle Gehalt."
Olearius wurde in dem Film gezeigt und namentlich genannt. Aus Sicht des Kölner Gerichts riefen solche SĂ€tze die Gefahr einer vorverurteilenden Ăchtung in der Ăffentlichkeit hervor. Sie hĂ€tten den Eindruck erweckt, dass Olearius schon der Straftat ĂŒberfĂŒhrt worden sei, obwohl die Ermittlungen gegen ihn noch nicht abgeschlossen waren. Banken-Mitinhaber Max Warburg hatte ebenfalls geklagt. Er wurde in dem Film aber nicht namentlich genannt, seine Klagen wies das Verwaltungsgericht ab.
Reaktion auf die Urteile
Ein Sprecher von Olearius wertete die Kölner Entscheidung positiv: "Die Klarheit der Urteile des Verwaltungsgerichts spricht eine deutliche Sprache und unterstreicht, dass die ehemalige zustĂ€ndige OberstaatsanwĂ€ltin in höchst zweifelhafter Weise gegen rechtsstaatlich fundamentale GrundsĂ€tze zulasten von Dr. Olearius verstoĂen hat."
Ein Sprecher des Landesjustizministeriums von NRW wies darauf hin, dass die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung bislang nicht rechtskrĂ€ftig sei. Das Verwaltungsgericht lieĂ die Berufung zu. Man kommentiere Gerichtsentscheidungen nicht, ĂŒberprĂŒfe diese aber vor allem nach eingetretener Rechtskraft "auf gegebenenfalls erforderlichen Handlungsbedarf im eigenen ZustĂ€ndigkeitsbereich", so er Ministeriumssprecher.
Cum-Ex-Prozess gegen Olearius eingestellt
Der Cum-Ex-Prozess gegen Olearius vor dem Bonner Landgericht wurde im Juni 2024 wegen VerhandlungsunfÀhigkeit eingestellt - der 82-JÀhrige war laut einem Gutachten gesundheitlich angeschlagen. Durch die Einstellung kam es weder zu einem Freispruch noch zu einem Schuldspruch. Olearius hatte seine Unschuld beteuert.
Brorhilker beendete ihre TĂ€tigkeit als OberstaatsanwĂ€ltin und Cum-Ex-ChefanklĂ€gerin im Mai 2024 und wechselte danach zur BĂŒrgerbewegung Finanzwende. Dort will sie den Kampf gegen die FinanzkriminalitĂ€t weiter fĂŒhren.
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