Gebäudetyp E, Wohnungsbau

Gebäudetyp E soll Baukosten um bis zu 15 Prozent senken

Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 00:05 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Gesetzentwurf soll Bauherren und Unternehmen rechtssicher erlauben, auf bestimmte Komfortstandards zu verzichten. Die Ministerien erwarten dadurch Einsparungen von 10 bis 15 Prozent bei den Gebäudekosten.

Die geplanten Einsparungen beim Gebäudetyp E

  • Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz legen den Gesetzentwurf am Montag gemeinsam vor.
  • Von Januar bis August wurden 169.400 Wohnungen in neuen und bestehenden Gebäuden genehmigt.
  • Die neuen Regeln könnten frühestens Mitte 2027 in Kraft treten und müssen zuvor Kabinett, Bundestag und Bundesrat passieren.
Weniger Komfort, dafür weniger Kosten, das steckt hinter dem Gebäudetyp E. (Archivbild) - Bild: Andreas Arnold/dpa

Bundesregierung plant einfachere Regeln für Wohnungsbau

Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz wollen am Montag einen Gesetzentwurf für einfachere und günstigere Neubauten vorlegen. Der sogenannte Gebäudetyp E soll es Bauherren, Unternehmen und Käufern ermöglichen, auf bestimmte Komfortstandards zu verzichten.

Rechtssicherheit für weniger Komfort

Das Bauvertragsrecht soll so geändert werden, dass Beteiligte einfacher von gesetzlich nicht zwingenden Standards abweichen können. Wenn alle Beteiligten zustimmen, könnten etwa dünnere Decken, weniger Steckdosen, niedrigere Deckenhöhen oder der Verzicht auf einen Handtuchtrockner vereinbart werden.

Ohne eine solche Vereinbarung blieben die bisherigen Regeln bestehen. Planer und Unternehmen sollen zugleich weniger Haftungsrisiken befürchten müssen, wenn sie nicht den inzwischen üblichen, aber rechtlich nicht vorgeschriebenen Standard umsetzen.

Sicherheit bleibt vorgeschrieben

Abstriche soll es nicht bei Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit geben. Brandschutz, Statik, Belüftung und Licht sollen weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Die Ministerien rechnen nach der Auswertung von Pilotprojekten damit, dass einfaches Bauen die Kosten für das Gebäude selbst um 10 bis 15 Prozent senken kann. Dadurch soll wieder mehr Wohnraum entstehen; in Deutschland fehlen mehrere Hunderttausend Wohnungen.

Baugenehmigungen steigen trotz Gegenwind

Von Januar bis August wurden 169.400 Wohnungen in neuen und bestehenden Gebäuden genehmigt, gut 12 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Zugleich steigen wegen des Iran-Kriegs die Kosten für Materialien und Energie sowie die zehnjährigen Bauzinsen.

Die Ministerinnen rechnen deshalb damit, dass der Aufschwung bei den Genehmigungen wieder abebben könnte. Der Gesetzentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.

Inkrafttreten frühestens Mitte 2027

Zunächst sollen sich Bundesländer und betroffene Branchenverbände äußern. Danach müsste das Kabinett entscheiden; anschließend wären Bundestag und Bundesrat am Zug.

Ein Inkrafttreten ist frühestens für Mitte 2027 vorgesehen. Die Debatte über den Gebäudetyp E hatte bereits die frühere Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP angestoßen.

Der Gesetzentwurf setzt bei einem zentralen Problem des deutschen Wohnungsbaus an: Nicht nur Grundstücke, Finanzierung und Energie, sondern auch gestiegene technische und vertragliche Standards verteuern Neubauten. Der geplante Gebäudetyp E soll deshalb ermöglichen, zwischen gesetzlich zwingenden Anforderungen und freiwillig gewordenen Komfortmerkmalen klarer zu unterscheiden.

Entscheidend ist die rechtssichere Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Planer und Unternehmen sollen einfacher auf bestimmte Ausstattungen verzichten können, ohne automatisch Haftungsrisiken wegen eines vermeintlich üblichen Standards einzugehen. Für Käuferinnen und Käufer bedeutet das zugleich, dass sie sich bewusst für weniger Komfort und möglicherweise niedrigere Kosten entscheiden müssten.

Mehr Wohnungen trotz hoher Kosten

Die erwartete Einsparung von 10 bis 15 Prozent bei den Gebäudekosten könnte vor allem Projekte ermöglichen, die unter den bisherigen Bedingungen nicht wirtschaftlich erscheinen. Sie allein dürfte den Wohnungsmangel jedoch nicht lösen. Hohe Grundstückspreise, Bauzinsen, Materialkosten, langwierige Genehmigungen und fehlende Fachkräfte bleiben unabhängig vom Gebäudetyp bestehen.

Für Mieter und Eigentümer wäre daher maßgeblich, ob die Kostenvorteile tatsächlich an sie weitergegeben werden. Ebenso relevant ist die Kontrolle der Mindestanforderungen: Der Entwurf grenzt Komfort ausdrücklich von Brandschutz, Statik, Belüftung und Belichtung ab. Bis zu einem möglichen Inkrafttreten frühestens Mitte 2027 müssen zudem Ressortabstimmung, Länder- und Verbändeanhörung sowie das parlamentarische Verfahren abgeschlossen werden.

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