Wirtschaftsweiser fĂŒr Integration von Soli in Einkommenssteuer
27.03.2025 - 00:00:00
"Der SolidaritĂ€tszuschlag mag derzeit noch verfassungsgemÀà sein, aber seine Bezeichnung und die scheinbare Sonderrolle sind aus der Zeit gefallen", sagte Werding, Ăkonomie-Professor in Bochum, der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). "Er sollte als das genommen werden, was er faktisch ist: als Teil der regulĂ€ren Besteuerung von Unternehmensgewinnen und höheren Einkommen."
Werding schlĂ€gt vor, ihn im Rahmen einer Steuerreform einzuarbeiten. "Bei der Einkommensteuer ist die dringendste Aufgabe, die Belastung mittlerer Einkommen zu verringern. Das entlastet automatisch auch höhere Einkommen und ist fiskalisch sehr teuer. Wenn der Soli in den Einkommensteuertarif eingearbeitet wird, steigt dafĂŒr der regulĂ€re Spitzensteuersatz auf derzeit rund 47,5 Prozent", so der Wirtschaftsweise.
"Das ist unschön, aber vielleicht ein politisch umsetzbarer Kompromiss." FĂŒr die Unternehmensteuer schlĂ€gt Werding eine Senkung vor. "Bei der Unternehmensbesteuerung trĂ€gt der Soli dazu bei, dass die SteuersĂ€tze mittlerweile deutlich ĂŒber dem OECD-Durchschnitt liegen. Sie sollten gesenkt werden, nötigenfalls in mehreren Schritten, aber mit einem klaren Abbaupfad." Am Ende mĂŒsste die Verteilung des Aufkommens der Einkommensteuer auf Bund, LĂ€nder und Gemeinden noch so angepasst werden, dass die bisherigen Soli-Einnahmen weiterhin vor allem dem Bund zuflieĂen, so Werding.


