Zoll, Razzia

Zoll leitet nach bundesweiter Razzia ĂŒber 800 Verfahren ein

14.03.2025 - 18:10:58

Der Zoll hat in einer Razzia rund 6.500 Arbeitnehmer nach ihren ArbeitsverhÀltnissen befragt. Oft gab es AuffÀlligkeiten. Bestimmte Branchen kamen genau unter die Lupe.

Schwarzarbeits-Experten des Zolls haben nach einer bundesweiten Razzia mehr als 800 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler BeschĂ€ftigung eingeleitet. Wie die Generalzolldirektion in Bonn mitteilte, waren am Donnerstag mehr als 3.000 Zöllnerinnen und Zöllner an den Kontrollen beteiligt. Insgesamt hĂ€tten sie rund 6.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnissen befragt. Bei Arbeitgebern habe es mehr als 700 PrĂŒfungen von GeschĂ€ftsunterlagen gegeben. Bei den Kontrollen ging es vor allem um die Einhaltung des Mindestlohns.

Bereits vor Ort seien rund 340 Strafverfahren eingeleitet worden, davon
mehr als 45 Verfahren wegen Nichtzahlung von SozialversicherungsbeitrĂ€gen und rund 150 wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. Weitere rund 460 Ordnungswidrigkeitenverfahren habe man eröffnet. In mehr als 90 FĂ€llen sei es dabei um VerstĂ¶ĂŸe gegen das Mindestlohngesetz gegangen. 

Kontrollen ergaben weitere 1.800 VerdachtsfÀlle

«Zudem ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen weitere 1.800 VerdachtsfĂ€lle, davon rund 600 wegen möglicher VerstĂ¶ĂŸe gegen das Mindestlohngesetz, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun weiter nachgeht», erklĂ€rte eine Sprecherin.

Besonders unter die Lupe nahm der Zoll Branchen, die er fĂŒr besonders risikobehaftet hĂ€lt, etwa das GaststĂ€tten- und Beherbergungsgewerbe mit Schwerpunkt auf Imbissstuben und CafĂ©s. Auch Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios, Auto-WerkstĂ€tten und Waschanlagen wurden ĂŒberprĂŒft.

Seit dem 1. Januar 2025 betrÀgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde, betonte die Behörde. «Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch», erklÀrte die Sprecherin. Vereinbarungen
mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, seien unwirksam und wĂŒrden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn
gibt es spezielle Branchenmindestlöhne, zum Beispiel in
der Pflege, der GebÀudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- sowie im Maler- und Lackiererhandwerk.

@ dpa.de