DFB-Reform: NADA übernimmt Anti-Doping-Verfahren ab 2027
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 22:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat auf einem außerordentlichen Bundestag eine weitreichende Satzungsänderung beschlossen, um seine Anti-Doping-Richtlinien an internationale Standards anzupassen. Wie der Verband in einem Bericht vom 18. September 2026 mitteilte, wird die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) künftig signifikante Aufgaben übernehmen, die bislang in der direkten Zuständigkeit des DFB lagen.
Neuausrichtung des Ergebnismanagements und der Disziplinarverfahren
Im Kern der Satzungsänderung steht die Übertragung des sogenannten Ergebnismanagements sowie der Durchführung von Disziplinarverfahren bei Dopingverstößen an die NADA. Während die Agentur bereits in der Vergangenheit für die Durchführung der Kontrollen zuständig war, erweitert sich ihr Kompetenzbereich nun erheblich.
Die Neuregelung betrifft ein breites Spektrum an Akteuren innerhalb des deutschen Fußballs: Die Verfahren können sich künftig gegen Spielerinnen und Spieler, Trainerinnen und Trainer, Funktionsträger sowie gegen die Vereine selbst richten.
Bisher oblag das Ergebnismanagement nach einem positiven Befund oder einem anderen Verdacht auf einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen dem DFB. Mit der nun beschlossenen Änderung gibt der Verband diese hoheitliche Aufgabe ab, um eine striktere Trennung zwischen dem Sportverband und der prüfenden Instanz zu gewährleisten.
Umsetzung des Welt-Anti-Doping-Codes 2027
Hintergrund dieser strukturellen Reform ist die notwendige Harmonisierung mit dem neuen Welt-Anti-Doping-Code (WADC). Dieser tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die bisherige organisatorische Aufteilung, bei welcher der Sportverband selbst über die Einleitung und Durchführung von Verfahren entscheidet, nicht mehr zulässig.
Der DFB hat auf seinem außerordentlichen Bundestag die Satzung geändert und gibt Ergebnismanagement und Disziplinarverfahren künftig an die Nationale Anti-Doping Agentur ab. Hintergrund ist der neue Welt-Anti-Doping-Code, der am 1. Januar 2027 in Kraft tritt — ab dann ist die bisherige Aufteilung, bei der der Verband selbst über Verfahren entscheidet, nicht mehr zulässig. Unser kostenloser Leitfaden zeigt in drei Schritten, wie Sie Ihre Satzung rechtzeitig anpassen. Anti-Doping-Compliance-Leitfaden jetzt anfordern
Durch die Anpassung der Satzung hat der DFB die rechtliche Grundlage geschaffen, um einen eigenständigen DFB-Anti-Doping-Code zu implementieren. Dieser dient der konkreten Umsetzung der Vorgaben des NADC2027 auf nationaler Ebene im Bereich des Fußballs.
Die Rechtsfolgen bei Verstößen werden künftig durch ein Schiedsgericht verhängt. Für betroffene Parteien bleibt dabei der Rechtsweg gewahrt: Ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen kann beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) eingelegt werden.
Übergangsregelungen für laufende Verfahren
Trotz der weitreichenden Neuerung gibt es klare Abgrenzungen für bereits eingeleitete Prozesse. Die Satzungsänderung findet keine Anwendung auf Verfahren, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits rechtshängig waren.
Ein Dopingverfahren gegen einen Spieler, einen Trainer oder den Verein selbst: Wer im Verband entscheidet künftig, wer prüft, und wer verhängt die Rechtsfolge? Mit der Übertragung des Ergebnismanagements an die Nationale Anti-Doping Agentur verschieben sich die Zuständigkeiten — und laufende Verfahren bleiben ausdrücklich nach alter Ordnung in Ihrer Hand. Unser Leitfaden hilft Ihnen, die Übergangsfälle sauber abzugrenzen und Doppelzuständigkeiten zu vermeiden. Zuständigkeiten richtig trennen — Leitfaden anfordern
Ein prominentes Beispiel hierfür ist das Verfahren gegen die 44-malige Nationalspielerin Laura Freigang von Eintracht Frankfurt. Laut Berichten vom 18. September 2026 fällt dieser Fall nicht unter die neuen Zuständigkeiten der NADA.
Der DFB ist demnach gehalten, dieses spezifische Verfahren noch nach der bisherigen Ordnung in Eigenregie abzuschließen. Die Neuregelung greift somit erst für künftige Fälle und stellt sicher, dass der deutsche Fußball rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der globalen Richtlinien Anfang 2027 die erforderlichen Compliance-Strukturen etabliert hat.
