DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Kleine Betriebe entlastet ab 20 Mitarbeitende

17.06.2026 - 15:54:25 | boerse-global.de

DGUV-Reform, digitale Zeiterfassung und aktuelle Gerichtsentscheidungen prÀgen die Anforderungen an Arbeitgeber im Jahr 2026.

Arbeitsrecht 2026: Neue Pflichten und Urteile fĂŒr Unternehmen
DGUV - Eine Gruppe von GeschĂ€ftsleuten arbeitet in einem modernen BĂŒro und verwendet digitale Tools zur Arbeitszeiterfassung und Compliance. 17.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Besonders die Reform der UnfallverhĂŒtungsvorschriften, die digitale Arbeitszeiterfassung sowie neue Urteile zum Urlaubs- und KĂŒndigungsschutz prĂ€gen das Jahr 2026.

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DGUV Vorschrift 2: Mehr Spielraum fĂŒr kleine Betriebe

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine umfassende Reform der DGUV Vorschrift 2. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einer deutlichen Entlastung: Die BeschĂ€ftigtengrenze fĂŒr die vereinfachte Regelbetreuung stieg von 10 auf 20 Mitarbeitende.

Parallel dazu wurde die Digitalisierung der betriebsĂ€rztlichen Betreuung formal verankert. Beratungen sind nun per Telefon oder Video möglich – allerdings nur, wenn zuvor eine physische Betriebsbegehung stattfand. Maximal ein Drittel der erforderlichen Stunden darf digital erfolgen, in AusnahmefĂ€llen bis zu 50 Prozent.

Auch das Qualifikationsspektrum fĂŒr FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit wurde erweitert. Neben Ingenieuren sind jetzt AbschlĂŒsse in Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie sowie Arbeits- und Organisationspsychologie zugelassen. Voraussetzung bleibt der Nachweis entsprechender Fortbildungen.

Arbeitszeiterfassung: Pilotprojekt fĂŒr Lehrer in Bremen

Nach den Grundsatzentscheidungen von EuGH und Bundesarbeitsgericht hat sich die digitale Arbeitszeiterfassung 2026 als Standard etabliert. WĂ€hrend fĂŒr Gastronomie und Hotellerie bereits strikte Pflichten fĂŒr Beginn, Ende und Dauer der tĂ€glichen Arbeitszeit gelten, zeigen Pilotprojekte die Ausweitung auf neue Bereiche.

In Bremen startet zum Schuljahr 2026/27 ein Pilotprojekt zur digitalen Erfassung der Arbeitszeit von LehrkrĂ€ften. Ab August nutzen neun Schulen eine spezialisierte App – dokumentiert werden neben dem Unterricht auch Vorbereitungszeiten, Korrekturen und ElterngesprĂ€che. Ziel: die reale Arbeitsbelastung sichtbar machen. Die Erfassung erfolgt einmal tĂ€glich, eine minutengenaue Aufzeichnung ist nicht vorgesehen.

In der Privatwirtschaft drohen bei VerstĂ¶ĂŸen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Vertrauensarbeitszeit bleibt weiterhin möglich, entbindet aber nicht von der Pflicht, Höchstarbeitszeiten und Ruhephasen zu dokumentieren. Kritisch sehen Mediziner wie der Marburger Bund eine diskutierte Reform des Arbeitszeitgesetzes: Sie wĂŒrde tĂ€gliche durch wöchentliche Höchstarbeitszeiten ersetzen. Experten warnen vor Gesundheitsrisiken durch entgrenzte tĂ€gliche Arbeit.

GefÀhrdungsbeurteilung: Psychische Belastung im Fokus

Im Mai 2026 veröffentlichte die Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein aktualisiertes Handbuch zur GefĂ€hrdungsbeurteilung. Das Werk reagiert auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von ArbeitsunfĂ€higkeitstagen, die bereits in frĂŒheren Erhebungen fĂŒr erhebliche ProduktionsausfĂ€lle sorgten.

Ein Schwerpunkt liegt auf psychischen GefĂ€hrdungen – der Bereich wurde grundlegend neu gestaltet. Arbeitgeber sind seit 1996 gesetzlich verpflichtet, Arbeitsbedingungen systematisch zu beurteilen, um UnfĂ€lle und Berufskrankheiten zu vermeiden.

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Aktuelle Urteile: Urlaub und Krankmeldung neu bewertet

Auch die Arbeitsgerichte haben im ersten Halbjahr 2026 wichtige Klarstellungen getroffen. Das Landesarbeitsgericht ThĂŒringen entschied am 2. MĂ€rz (Az.: 4 Ta 15/26): Pauschale betriebliche Regelungen, die zusammenhĂ€ngenden Urlaub auf maximal zwei Wochen begrenzen, sind unwirksam. Arbeitnehmer haben Anspruch auf lĂ€ngere Erholungszeiten – sofern keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein stĂ€rkte die Position der Arbeitgeber bei ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigungen (AU). Eine AU verliert an Beweiswert, wenn sie passgenau die gesamte KĂŒndigungsfrist abdeckt. In solchen FĂ€llen liegt die Beweislast fĂŒr die tatsĂ€chliche Erkrankung beim Arbeitnehmer.

Das Bundesarbeitsgericht konkretisierte zudem das digitale Zugangsrecht von Gewerkschaften. Arbeitgeber mĂŒssen Informationsmaßnahmen dulden – eine aktive UnterstĂŒtzung wie die Herausgabe interner E-Mail-Verzeichnisse oder die Verlinkung gewerkschaftlicher Inhalte im Intranet ist jedoch nicht erforderlich.

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