LĂ€nder, Bewilligung

LĂ€nder beginnen mit Bewilligung von Frosthilfen fĂŒr Obstbauern

04.03.2025 - 10:55:32

Die BundeslĂ€nder haben mit der Bewilligung von EU-Frosthilfen fĂŒr deutsche Obst- und Weinbauern begonnen.

Damit erhalten jene Betriebe finanzielle UnterstĂŒtzung, die im FrĂŒhjahr 2024 infolge von SpĂ€tfrösten Einbußen erlitten haben, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Dienstag mit. Empfangsberechtigt sind laut dem Ministerium Agrarbetriebe, die durch den Frosteinbruch vor rund einem Jahr einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt. Mit den EU-Geldern sollen so rund 37 Prozent des jeweiligen Schadens ausgeglichen werden.

Die LĂ€nder sollen die Hilfen Ende April auszahlen. "Dass die EU-Kommission die deutschen Obst- und Weinbaubetriebe im Gegensatz zu unseren europĂ€ischen Nachbarn nicht in ihre Frosthilfen einbeziehen wollte, war fĂŒr mich nicht akzeptabel", sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (GrĂŒne). "Bekanntlich macht eine Kaltwetterfront nicht am GrenzĂŒbergang halt." Die Frostwelle habe teils ganze Ernten zerstört. Mit den Frosthilfen könnten nun auch die betroffenen Bauern in Deutschland ihre SchĂ€den mindern. Besonders in Ost- und SĂŒddeutschland hatten SpĂ€tfröste im April 2024 im Obst- und Weinbau erhebliche Verluste verursacht. Insgesamt sind nach Angaben des Ministeriums SchĂ€den in Höhe von 126 Millionen Euro im Rahmen der EU-Frosthilfen beihilfefĂ€hig. Je nach Kultur und Standort betrugen die ErtragsausfĂ€lle zwischen 20 und 100 Prozent, wobei insbesondere Kern-, Stein- und Beerenobst betroffen waren. Die SchĂ€den im Weinanbau lagen demnach im Bereich von 30 bis 100 Prozent.

@ dts-nachrichtenagentur.de