Regierung ordnet Treuhandverwaltung über Rosneft-Töchter neu an
Veröffentlicht am: 28.02.2026 um 13:26 Uhr | dts-nachrichtenagentur.de
Mit der Anordnung der AWG-Treuhandverwaltung soll die Sicherheit der Energieversorgung garantiert werden. Insbesondere die Versorgung der Bundesländer Berlin und Brandenburg mit Mineralölprodukten sowie der Standort Schwedt sollen gesichert werden.
Die Anordnung basiert auf dem im Februar 2026 neu eingeführten § 6a des Außenwirtschaftsgesetzes, der im Zusammenhang mit dem 18. Sanktionspaket der EU gegen Russland steht. Die Treuhandverwaltung schützt die deutschen Rosneft-Töchter davor, nach dem Ende der EnSiG-Treuhandverwaltung selbst unter die EU-Sanktionen gegen Russland zu fallen. Ohne diese Maßnahme wäre es vielfach verboten, mit RDG und RNRM Geschäfte zu machen, was deren Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland gefährden würde, argumentiert die Bundesregierung.
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