Bank, Beseitigung

Deutsche Bank: Beseitigung von Postbank-Chaos dauert lÀnger

20.12.2023 - 07:05:25 | dts-nachrichtenagentur.de

Die Deutsche Bank braucht lÀnger als erwartet, um die massiven Probleme bei ihrer Tochter Postbank zu beheben.

Postbank (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Postbank (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Das Institut sei beim Abarbeiten der RĂŒckstĂ€nde an Kundenanfragen seit Sommer zwar weit vorangekommen, die Abarbeitung der verbleibenden RĂŒckstĂ€nde sei jedoch "komplex und nimmt in Teilen mehr Zeit in Anspruch", sagte ein Deutsche-Bank-Sprecher dem "Handelsblatt". Einen Teil dieser FĂ€lle werde man deshalb "Anfang 2024 abschließend bearbeiten", sagte er.

Zuvor hatten sich mehrere betroffene Kunden beim "Handelsblatt" gemeldet und geklagt, ihre Probleme seien nach wie vor nicht gelöst. Dabei ging es um fehlende Dokumente beim Verkauf von Immobilien und eine Nachlassangelegenheit. Auslöser fĂŒr die Probleme bei der Postbank und ihrer Bauspartochter DSL war eine IT-Umstellung im Sommer. Viele Nutzer konnten anschließend nicht mehr auf ihr Konto zugreifen oder warteten monatelang auf dringend benötigte Dokumente fĂŒr den Kauf eines Hauses. Die Finanzaufsicht Bafin hatte die Deutsche Bank deshalb Anfang September scharf gerĂŒgt. Wenig spĂ€ter versprach Vorstandschef Christian Sewing, alle RĂŒckstĂ€nde bis Jahresende abzuarbeiten. Das Geldhaus bietet angesichts massiver Probleme im Zuge der IT-Migration der Postbank auch neue EntschĂ€digungsmöglichkeiten: Kunden, bei denen PfĂ€ndungsanliegen verzögert bearbeitet wurden, sollen leichter EntschĂ€digungen erhalten. Das Verfahren sei digital, sodass Kunden der Postbank keine Filiale aufsuchen mĂŒssten, um ihre AnsprĂŒche geltend zu machen, sagte ein Sprecher der Bank dem "Handelsblatt". Betroffene können ab Mittwoch online bis zu 1.000 Euro SchadenersatzansprĂŒche geltend machen. "Nach Einreichen der AntrĂ€ge werden berechtigte SchadenersatzansprĂŒche in der Regel bis Ende des Folgemonats erstattet", so der Sprecher. Der Schaden muss mit einer PfĂ€ndung, einer Insolvenz oder bei der Einrichtung oder Abmeldung eines sogenannten PfĂ€ndungsschutzkontos entstanden sein.

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