Cum-Ex-Anklagen, Frankfurt

Zwei neue Cum-Ex-Anklagen in Frankfurt

12.12.2024 - 11:45:02

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt treibt ihre Ermittlungen zu Cum-Ex-Aktiendeals voran. Es geht um den Fall der Fortis Bank, in dem bereits ein Urteil fiel - und um einen hohen Steuerschaden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erhebt weitere Anklagen im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal. Es gehe um den Verdacht der Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren FÀllen. Angeklagt sind zwei Deutsche im Alter von 62 und 59 Jahren, wie die Behörde mitteilte.

Es handelt sich um die zweite Anklage im Verfahrenskomplex um die Benelux-Bank Fortis, in dem ein GeschĂ€ftsfĂŒhrer im November 2023 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden war. Damit es zum Prozess kommt, muss das Landgericht Frankfurt die Anklage zulassen, was Monate dauern kann.

Den beiden Beschuldigten aus Frankfurt am Main und Neu-Isenburg wird vorgeworfen, sich in den Jahren 2008 und 2009 in «bandenĂ€hnlicher Struktur» in Absprache mit weiteren MittĂ€tern an Cum-Ex-GeschĂ€ften beteiligt zu haben. Darunter sei ein «bereits verurteilter GeschĂ€ftsfĂŒhrer eines Bankinstituts in Frankfurt am Main». 

Steuerschaden von mehr als 45 Millionen Euro

Bei den GeschĂ€ften nutzten die Beschuldigten nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft eine von ihnen gefĂŒhrte Fondsgesellschaft mit Sitz in Gibraltar fĂŒr AktiengeschĂ€fte «innerhalb kĂŒnstlich geschaffener Handelsketten, mit dem Ziel, rechtswidrige Steueranrechnungen herbeizufĂŒhren».

Bei Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag zwischen mehreren Beteiligten weitergegeben. In der Folge wurden Steuerbescheinigungen fĂŒr die Erstattung von Kapitalertragssteuer und SolidaritĂ€tszuschlag ausgestellt, obwohl gar keine Steuern gezahlt worden waren. FinanzĂ€mter erstatteten fĂ€lschlicherweise Steuern zurĂŒck. In dem konkreten Fall soll dem Fiskus ein Schaden von mehr als 45 Millionen Euro entstanden sein. 

Im gesamten Cum-Ex-Steuerskandal entgingen dem deutschen Staat geschĂ€tzt mindestens zehn Milliarden Euro. 2012 wurde die GesetzeslĂŒcke geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Cum-Ex-GeschĂ€fte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

@ dpa.de