Bundesagentur, BeschÀftigung

Bundesagentur: BeschÀftigung von AuslÀndern wird leichter

20.02.2024 - 18:32:33

Die zweite Stufe des FachkrĂ€fteeinwanderungsgesetzes wird nach EinschĂ€tzung der Bundesagentur fĂŒr Arbeit zu deutlichen Erleichterungen bei der Einstellung von Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland fĂŒhren.

Unternehmen in Deutschland können in diesem Jahr etwa bis zu 25 000 KrĂ€fte aus Drittstaaten befristet einstellen, etwa um Saisonspitzen abzudecken, teilte die Bundesagentur am Dienstag in NĂŒrnberg mit. Die zweite Stufe des Gesetzes tritt am 1. MĂ€rz in Kraft.

Voraussetzung sei eine BeschĂ€ftigung von mindestens 30 Stunden pro Woche, eine tarifgebundene, sozialversicherungspflichtige BeschĂ€ftigung und die Übernahme der Reisekosten durch den Arbeitgeber. Ein Studium oder eine Berufsausbildung seien nicht erforderlich. Die Bundesagentur nannte KrĂ€fte fĂŒr die Gastronomie oder an FlughĂ€fen als Beispiele. Die Höchsteinsatzdauer betrĂ€gt acht Monate. Erntehelfer werden den Angaben der Bundesagentur zufolge zu dem Kontingent von 25 000 nicht hinzugerechnet.

Auch fĂŒr AuslĂ€nder mit Berufserfahrung wird es vom 1. MĂ€rz an nach EinschĂ€tzung der Bundesagentur einfacher. Menschen mit Hochschulabschluss oder einer mindestens zweijĂ€hrigen Berufsausbildung im Ausland sowie mindestens zweijĂ€hriger Berufserfahrung können kĂŒnftig in Deutschland eine qualifizierte TĂ€tigkeit ausĂŒben. Die Regelung gelte fĂŒr nicht reglementierte Berufe und auch dann, wenn die Anerkennung in Deutschland noch aussteht. Beispiele fĂŒr reglementierte Berufe sind etwa Pflegeberufe, Architekten, Beamte oder Mediziner. Die meisten Berufe sind nicht reglementiert.

@ dpa.de