Dienstplan-Aushang: DSGVO verbietet Krankheitstage und offene Daten
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 17:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der offene Aushang von DienstplĂ€nen ist in vielen Unternehmen Alltag â doch die rechtlichen Grenzen sind enger als gedacht. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt dem klare Schranken.
Rechtliche Basis und ihre Grenzen
Die Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten in DienstplĂ€nen liefert Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO. Die Planung der Arbeitszeiten ist fĂŒr die VertragserfĂŒllung erforderlich. Doch das bedeutet nicht, dass ein Dienstplan unbegrenzt Informationen enthalten darf.
Krankheitstage oder andere Fehlzeiten sind im öffentlichen Aushang strikt tabu. Solche Daten gelten als besonders sensibel. Der Aushang muss zudem so platziert sein, dass nur berechtigte Mitarbeiter ihn einsehen können. Kunden oder Lieferanten dĂŒrfen keinen Blick auf die Einsatzplanung werfen.
Mitbestimmung und Schutz vor Missbrauch
Das Betriebsverfassungsgesetz gibt dem Betriebsrat ein Mitspracherecht. Paragraph 87 BetrVG regelt die Mitbestimmung bei der Aufstellung von DienstplĂ€nen â sowohl bei der zeitlichen Lage der Arbeit als auch bei der Art der Bekanntgabe.
Der § 87 BetrVG gilt als das âHerzstĂŒckâ der Mitbestimmung und ist gerade bei der Gestaltung von DienstplĂ€nen und Arbeitszeiten Ihr stĂ€rkstes Werkzeug als Arbeitnehmervertreter. Dieser kostenlose PDF-Download erklĂ€rt praxisnah, wie Sie Ihre Rechte in Verhandlungen gezielt durchsetzen. Das HerzstĂŒck der Betriebsratsarbeit jetzt kostenlos sichern
Unternehmen sollten MaĂnahmen ergreifen, die das Fotografieren oder Kopieren der ausgehĂ€ngten PlĂ€ne unterbinden. Klare interne Richtlinien minimieren das Risiko von DatenschutzverstöĂen. FĂŒr spezialisierte Branchen wie die Pflege gibt es gezielte Schulungen, um Mitarbeiter fĂŒr die Risiken zu sensibilisieren.
Digitale Alternativen gewinnen an Bedeutung
Der Trend geht zu cloudbasierten Softwarelösungen. Digitale Systeme bieten gegenĂŒber dem physischen Aushang erweiterte Sicherheitsfunktionen. Plattformen fĂŒr Dienstplanung und Zeiterfassung, die in Deutschland entwickelt wurden und DSGVO-konform arbeiten, ermöglichen einen passwortgeschĂŒtzten Zugriff.
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Tausende Unternehmen nutzen solche digitalen Werkzeuge bereits. Individuelle Zugriffsberechtigungen stellen sicher, dass jeder BeschĂ€ftigte nur die fĂŒr ihn relevanten Informationen sieht. Das Risiko, dass personenbezogene Daten unbefugt verbreitet werden, sinkt erheblich.
Regulatorische HĂŒrden bleiben
Die Umsetzung datenschutzkonformer Prozesse findet in einem schwierigen Umfeld statt. Der Nationale Normenkontrollrat kritisierte kĂŒrzlich die wachsende Zahl an Digitalgesetzen. Ăber 1.600 Einzelpflichten und mehrere zustĂ€ndige Aufsichtsbehörden schaffen erheblichen bĂŒrokratischen Aufwand.
Das Datenschutzrecht selbst soll nach den VorschlĂ€gen des Rates unangetastet bleiben. Stattdessen wird eine BĂŒndelung des Datenwirtschaftsrechts in einem zentralen Datengesetzbuch angeregt. Besonders kleinen und mittleren Unternehmen soll das helfen, den Ăberblick zu behalten. Die zentrale Aufgabe fĂŒr Personalverantwortliche bleibt die sorgfĂ€ltige AbwĂ€gung zwischen organisatorischer Notwendigkeit und dem Schutz der Mitarbeiterdaten.
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