Dienstwagen-Urteil: BAG kippt Sachbezugs-Anrechnung gegen Gehalt
26.06.2026 - 03:02:34 | boerse-global.de
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) kippte mit einem Urteil vom 25. MÀrz 2026 eine gÀngige Praxis vieler Arbeitgeber.
Wenn der Firmenwagen zum finanziellen Fallstrick wird
Das BAG entschied (Az. 5 AZR 38/25): Eine Anrechnungsvereinbarung ist unwirksam, wenn der Wert des Sachbezugs den pfĂ€ndbaren Teil des Arbeitsentgelts ĂŒbersteigt. In diesem Fall verstöĂt die Anrechnung gegen das gesetzliche Verbot aus § 134 BGB in Kombination mit den PfĂ€ndungsschutzvorschriften.
Die konkrete Folge: Der betroffene Arbeitnehmer kann den vollen Sachbezugswert â meist die Ein-Prozent-Regelung â zusĂ€tzlich in Geld verlangen. Das Gericht stellte zudem klar: Die 0,03-Prozent-Regelung fĂŒr Fahrten zwischen Wohnung und erster TĂ€tigkeitsstĂ€tte gilt nicht als Sachbezug im pfĂ€ndungsrechtlichen Sinne.
Im verhandelten Fall fĂŒhrte das Urteil zu einer Nettolohnnachzahlung von ĂŒber 10.900 Euro. FĂŒr die Berechnung des pfĂ€ndbaren Einkommens bleiben Unterhaltspflichten gegenĂŒber Kindern anteilig relevant. Ehegatten mit eigenem Einkommen bleiben dagegen unberĂŒcksichtigt.
Elektro-Dienstwagen: Steuervorteile bis 2028
Die steuerliche Förderung von E-Autos bleibt ein zentrales Thema. FĂŒr reine Stromer gilt die 0,25-Prozent-Regelung â ein deutlicher Unterschied zu den einem Prozent bei Verbrennern. Ein Beispiel: Der Skoda Peaq, ab August 2026 bestellbar, hat einen Bruttolistenpreis von rund 52.000 Euro. Der monatliche geldwerte Vorteil liegt bei 130 Euro statt 520 Euro.
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Doch die Uhr tickt: Ab 2027 steigt der Sachbezugswert auf 0,375 Prozent (maximal 180 Euro monatlich), ab 2028 auf 0,625 Prozent (maximal 300 Euro).
So laden Unternehmen gĂŒnstiger
Bei der flottenversorgung mit Strom gibt es Unterschiede zwischen Gewerbe- und Privatstrom. Unternehmen mit Gewerbeschein und betrieblichem ZĂ€hler können die Vorsteuer abziehen â der Nettopreis wird zum entscheidenden Faktor. Bei einem gemeinsamen ZĂ€hler von Wohnung und Betrieb setzen Sie den betrieblichen Anteil als Betriebsausgabe ab.
Ab 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch ist Industriestrom mit registrierender Leistungsmessung möglich. Das Laden von E-Dienstwagen am Betriebssitz gilt als betrieblicher Aufwand â auch hier ist die Vorsteuer abziehbar. FĂŒr den urbanen Raum gibt es Elektro-Leichtfahrzeuge bereits ab monatlichen Leasingraten unter 200 Euro.
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Neue Regeln fĂŒr Steuerberatung und Rente
Ăber die Fahrzeugthematik hinaus stehen weitere Ănderungen an. Das 9. SteuerberatungsĂ€nderungsgesetz, am 12. Juni 2026 im Bundesrat behandelt, bringt ab 1. September 2026 erweiterte Befugnisse fĂŒr selbststĂ€ndige Buchhalter und eine VerschĂ€rfung des Fremdbesitzverbots. Zudem gilt ein bundesweiter Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 280 Prozent.
Eine Rentenkommission empfiehlt seit dem 23. Juni 2026 eine schrittweise Erhöhung des Rentenbeitrags ab 2028. Auch bisher nicht versicherungspflichtige Gruppen wie SelbststÀndige, VorstÀnde und Abgeordnete sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
FĂŒr die Steuerplanung bleiben die vierteljĂ€hrlichen Vorauszahlungstermine relevant: jeweils zum 10. MĂ€rz, Juni, September und Dezember. Bei erheblichen Einkunftsabweichungen können HerabsetzungsantrĂ€ge LiquiditĂ€tsengpĂ€sse und Nachzahlungszinsen von 0,15 Prozent pro Monat verhindern.
