Dieselskandal: SdK verklagt VW wegen unzureichender Offenlegung
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 18:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals geht in die nächste Runde. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat heute beim Landgericht Hannover Klage eingereicht – gegen die Beschlüsse der VW-Hauptversammlung vom 18. Juni.
97 Prozent Zustimmung – aber auf falscher Basis?
Die Aktionäre hatten damals mit großer Mehrheit Haftungsvergleichen mit Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn und Versicherungen zugestimmt. Die Zustimmung für den Winterkorn-Vergleich lag bei 99,99 Prozent. Doch die SdK hält dagegen: Die Grundlage für diese Entscheidung sei unzureichend gewesen.
Konkret kritisieren die Anlegerschützer, dass VW das tatsächliche Vermögen Winterkorns nicht ausreichend offengelegt habe. Auch mögliche Ansprüche gegen die Porsche SE blieben im Dunkeln. Zudem seien Prozessrisiken, die Zusammensetzung der Vergleichsbeträge und die wirtschaftlichen Folgen für den Konzern nicht transparent dargestellt worden.
BGH machte den Weg frei
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Der neue Rechtsstreit wurde nötig, weil der Bundesgerichtshof im September 2025 frühere Aktionärsbeschlüsse aus dem Jahr 2021 teilweise für nichtig erklärt hatte. Das Verfahren liegt nun beim Oberlandesgericht Celle. VW legte die Vergleiche deshalb im Sommer 2026 erneut zur Abstimmung vor.
Im Zentrum stehen drei Vergleiche: Winterkorn zahlt 11,2 Millionen Euro, Ex-Audi-Chef Rupert Stadler rund 4 Millionen Euro. Hinzu kommt eine Deckungssumme von 277,7 Millionen Euro von den D&O-Versicherern.
Milliardenlast und offene Verfahren
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Der Dieselskandal hat VW bisher mehr als 32 Milliarden Euro gekostet – für Strafen, Klagen und Umrüstungen. Das Strafverfahren gegen Winterkorn wurde 2025 wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Doch andere Verfahren laufen weiter.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) meldete heute Fortschritte bei Abhilfeklagen in Österreich. Dort sind schätzungsweise noch 200.000 Ansprüche offen.
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