Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag beschließt Start für den 2. Januar 2027
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 02:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Deutsche Bundestag hat die gesetzliche Grundlage für die digitale Brieftasche „d-you“ beschlossen. Wie unter anderem der Deutschlandfunk und das Handelsblatt am 15. Oktober 2026 berichteten, ermöglicht die Anwendung, den Personalausweis auf dem Smartphone zu speichern und diesen bei Behörden sowie Vertragspartnern digital vorzuweisen.
Mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz setzt Deutschland die Vorgaben der europäischen eIDAS-Verordnung um, nach der alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Bereitstellung einer solchen Wallet verpflichtet sind.
Zeitplan und schrittweise Einführung der Funktionen
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger erklärte, dass die Anwendung am 2. Januar 2027 den Betrieb aufnehmen soll. Das Mobiltelefon werde damit ab 2027 zu einem sicheren und bequemen Nachweisdokument im alltäglichen Gebrauch. Die Nutzung der digitalen Brieftasche bleibt für die Bürgerinnen und Bürger freiwillig.
Zum Start soll die Wallet vor allem dem Nachweis der Identität, der Altersverifikation, dem Abschluss von Verträgen sowie der Eröffnung von Bankkonten dienen. Für die Ersteinrichtung ist eine einmalige Verifizierung erforderlich. Im Anschluss lässt sich beispielsweise das Alter bestätigen, ohne dass persönliche Details wie die Anschrift offengelegt werden müssen.
In weiteren Schritten sollen auch der Führerschein, der Reisepass, die elektronische Gesundheitskarte sowie der Rentenausweis integriert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist zudem die Einbindung einer elektronischen Unterschrift vorgesehen. Perspektivisch soll der Ausweis auf dem Smartphone auch im analogen Raum ausreichen und die physische Karte bei Kontrollen ersetzen können.
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Parlamentarische Abstimmung und Änderungen im Ausschuss
Das Gesetz passierte das Parlament mit den Stimmen von Union und SPD, während die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten. Vorausgegangen war eine Beschlussempfehlung des Digitalausschusses des Bundestages, der nach einer öffentlichen Anhörung am 6. Oktober Modifikationen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen hatte. Ein Stopp-Antrag der AfD fand keine Mehrheit.
Die Änderungen des Fachausschusses betreffen unter anderem eine stärkere Berücksichtigung der digitalen Souveränität von Bund und Europäischer Union, die dauerhafte Etablierung eines zentralen Bürgerkontos auf Bundesebene sowie eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erfassung des biometrischen Lichtbilds.
Zudem wurden Vorgaben für zeitlich begrenzte Erprobungen verschärft, der Datenaustausch biometrischer Informationen zwischen Pass- und Ausweisbehörden erleichtert und das Mindestalter für die Online-Ausweisfunktion auf 13 Jahre abgesenkt.
Grüne und Linke äußerten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, der Nutzerfreundlichkeit und der digitalen Souveränität; Die Linke forderte weitergehende Sicherheitsauflagen. Der Berichterstatter der SPD-Fraktion, Parsa Marvi, betonte hingegen den hohen Stellenwert von Sicherheitsaspekten.
Zur Aufdeckung möglicher Schwachstellen führt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung vor dem offiziellen Start ein Bug-Bounty-Programm durch. Zudem soll die Rücksetzung der PIN künftig kostenfrei und ohne Gang zum Amt möglich sein.
Bürokratieabbau für ältere Bürger und Reisepassinhaber
Neben der Einführung der Wallet umfasst der Gesetzesbeschluss bürokratische Entlastungen bei bestehenden Dokumenten. Personen, die bei der Beantragung ihres aktuellen Personalausweises 70 Jahre oder älter waren, müssen das Dokument nach Ablauf der regulären Zehn-Jahres-Frist nicht mehr erneuern.
Der Ausweis behält im Inland unbegrenzt Gültigkeit, wenngleich die elektronische Chipfunktion nach Ablauf erlischt. Für Auslandsreisen in der EU wird weiterhin ein regulär gültiges Dokument empfohlen. Bund und Länder rechnen durch diesen Schritt mit dem Wegfall von rund 285.000 Neuanträgen pro Jahr.
Zudem entfällt künftig die Pflicht, bei einem Wohnortwechsel die Anschrift im Reisepass ändern zu lassen. Nach Angaben im Gesetzentwurf führt dies bundesweit zu einer Einsparung von rund 1,2 Millionen Behördengängen und Ummeldungen jährlich.
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Reaktionen aus Verbänden und Umfrageergebnisse
In der Wirtschaft stieß das Vorhaben auf Zustimmung. Der Handelsverband Deutschland begrüßte das Votum des Bundestages, und mehr als 180 Unternehmen haben bereits eine Absichtserklärung zur Unterstützung der digitalen Brieftasche gezeichnet.
Der Hotelverband Deutschland wies darauf hin, dass die Begründung des Gesetzes die Nutzung der EUDI-Wallet zur Erfüllung der Hotelmeldepflicht vorsehe. Um Rechtsklarheit beim Vorzeigen an der Rezeption zu schaffen, schlug der Verband eine Aufnahme in das Bundesmeldegesetz sowie die Berücksichtigung in der Experimentierklausel vor.
Eine telefonische Erhebung des Digitalverbands Bitkom unter 1.004 Personen ab 18 Jahren aus dem Zeitraum August und September ergab, dass 53 Prozent der Befragten die Wallet künftig nutzen wollen; 20 Prozent äußerten die feste Absicht und 33 Prozent zeigten sich eher geneigt.
Ablehnend äußerten sich jeweils 21 Prozent, während 5 Prozent keine Angabe machten. Zugleich gaben 46 Prozent an, noch nicht von der EU-Wallet gehört zu haben. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst mahnte vor diesem Hintergrund eine rasche Aufklärungskampagne über die Vorzüge der Neuerung durch Bund, Länder und Behörden an.
Vor dem Inkrafttreten steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus. Die formelle Verkündung des Gesetzes wird bis zum Jahreswechsel erwartet.
