Digitale Kassenbons: Kabinett plant Umstellung ab 2028 und neue Kassenpflicht
Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 15:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur elektronischen Belegbereitstellung und Kassenpflicht gebilligt. Das Vorhaben sieht vor, Kassenbelege ab dem Jahr 2028 grundsätzlich digital auszustellen. Doch an den veranschlagten finanziellen Belastungen für die Betriebe gibt es deutlichen Widerspruch: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hält die offiziellen Kostenschätzungen für unrealistisch.
Digitale Belege als künftiger Standard
Nach den Plänen der Bundesregierung soll ab dem 1. Januar 2028 die elektronische Belegbereitstellungspflicht greifen. Kassenbelege werden ab diesem Zeitpunkt standardmäßig digital bereitgestellt, während Papierbelege nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Kundschaft ausgehändigt werden.
Die digitale Ausgabe kann über verschiedene Kanäle erfolgen, darunter per E-Mail, QR-Code, Download-Link, NFC oder über ein bestehendes Kundenkonto. Verbraucher sind dabei nicht verpflichtet, den digitalen Bon anzunehmen.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Neuregelung das Ziel, Bürokratie und Papierverbrauch zu reduzieren sowie das Risiko von Steuerhinterziehung zu senken. Für die Wirtschaft rechnet sie durch den Wegfall der bisherigen Papierbon-Pflicht mit einer Entlastung beim jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 106 Millionen Euro.
Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass steuerliche Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse künftig digital aufbewahrt werden dürfen, sofern sie bildlich originalgetreu, verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar bleiben.
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Kriterien für die erweiterte Kassenpflicht
Ergänzend zur Belegreform soll eine verbindliche Nutzung elektronischer Kassensysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) und DSFinV-K-Aufzeichnungen eingeführt werden. Für Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Jahr 2027 mehr als 100.000 Euro und deren Bar- und Kartenumsatz mindestens 12.000 Euro beträgt, ist der Beginn der Pflicht für den 1. Juli 2028 vorgesehen.
Liegt eine entsprechende Überschreitung bereits 2027 vor, soll die Pflicht zum 1. Januar 2028 starten, bei späteren Überschreitungen grundsätzlich am 1. April des Folgejahres. Die Pflicht erlischt erst nach drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren mit einem Gesamtumsatz von jeweils höchstens 100.000 Euro.
Für Verstöße, das Fehlen erforderlicher Systeme oder den Einsatz von Manipulationssoftware plant die Bundesregierung zusätzliche Sanktionen. Ausnahmen sollen per Verordnung oder bei unbilliger Härte ermöglicht werden, etwa für Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern sowie für die Direktvermarktung in land- und forstwirtschaftlichen Hofläden.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums existieren in Deutschland rund 2,2 Millionen Registrierkassen sowie etwa 114.000 bis 115.000 offene Ladenkassen, die aus Sicht der Behörden Steuerhinterziehung begünstigen können.
Handwerk und Handel warnen vor Kostenlasten
Aus der Wirtschaft kommt Widerstand gegen die geplante Neuregelung. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bezeichnete die zugrunde gelegten Annahmen von 63,6 Millionen Euro für neue Kassen sowie jährlichen Aufwendungen von 30 Millionen Euro für TSE, Wartung und Support als unrealistisch. Das Handwerk verlangt stattdessen praxistaugliche Ausnahmeregelungen und dringt auf eine vollständige Abschaffung der Bonpflicht.
Auch der Einzelhandel warnt vor beträchtlichen Investitionen, die insbesondere kleinere Betriebe belasten dürften. Eine finanzielle Kostenübernahme für die Anschaffung neuer Kassengeräte hat die Bundesregierung bislang offengelassen.
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Flankiert wird die Debatte von weiteren Plänen des Bundesfinanzministeriums, das am 11. September 2026 Eckpunkte vorlegte, um stationäre Händler, Dienstleister und die Gastronomie zur Bereitstellung mindestens einer digitalen Zahlungsmöglichkeit zu verpflichten. Dies könnte frühestens 2027 greifen, wobei nichtkommerzielle Organisationen ausgenommen bleiben sollen.
Eine Studie der Bundesbank verdeutlicht den anhaltenden Wandel: Während im Jahr 2025 erstmals 55 Prozent der erfassten Einkäufe bargeldlos und 45 Prozent in bar abgewickelt wurden, halten weiterhin 80 Prozent der Befragten Barzahlungen für wichtig.
