Digitale Steuerpost: Ab 2027 gilt der Bescheid am vierten Tag als zugestellt
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 15:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Finanzamt Velbert erweitert ab dem 5. Oktober 2026 die elektronische Übermittlung behördlicher Schreiben über das ELSTER-Postfach. Neben regulären Steuerbescheiden stellt die Behörde künftig auch Erörterungsschreiben, Bescheinigungen in Steuersachen sowie Schreiben zur Aussetzung der Vollziehung auf digitalem Weg bereit. Velbert zählt damit zu den ersten Standorten in Nordrhein-Westfalen, die diesen erweiterten Service einführen.
Ausweitung des digitalen Dokumentenempfangs in ausgewählten Finanzämtern
An dem Ausbau des digitalen Dokumentenempfangs sind in Nordrhein-Westfalen neben dem Finanzamt Velbert auch die Finanzämter Recklinghausen, Höxter, Warburg und Dortmund-Unna beteiligt. Das Finanzamt Recklinghausen stellt ab dem 5. Oktober 2026 ebenfalls neben Steuerbescheiden auch Erörterungsschreiben, Bescheinigungen und weitere Unterlagen über das ELSTER-Portal zur Verfügung.
Für die Inanspruchnahme dieses erweiterten Empfangswegs müssen Steuerpflichtige vorab eine einmalige Einwilligung über ihr ELSTER-Konto erteilen. Sobald neue Dokumente im elektronischen Postfach hinterlegt werden, erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail. Bis zum 31. Dezember 2026 verbleibt es bei dieser Übergangsregelung, nach der die digitale Bereitstellung eine ausdrückliche Zustimmung voraussetzt.
Bundesweiter Übergang zum digitalen Standard ab 2027
Die Maßnahmen der Pilotämter bereiten eine bundesweite Systemumstellung vor. Wie das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 13. August 2026 festlegte, wird die elektronische Bekanntgabe ab dem 1. Januar 2027 zum gesetzlichen Regelfall. Dies gilt insbesondere für Steuererklärungen, die elektronisch bei den Finanzbehörden eingereicht werden.
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Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Nutzerinnen und Nutzer mit einem aktiven ELSTER-Konto ihre Steuerdokumente grundsätzlich digital, ohne dass hierfür eine gesonderte erneute Einwilligung erforderlich ist. Wer den Erhalt von Unterlagen auf Papier wünscht, muss eine postalische Bekanntgabe gesondert beantragen.
Dieser Antrag auf Postversand ist vor der Bereitstellung des Bescheids zu stellen; bei zusammen veranlagten Paaren reicht der Antrag eines Partners aus. Bei Steuerpflichtigen ohne aktives ELSTER-Konto sowie bei in Papierform eingereichten Erklärungen verbleibt es weiterhin bei der brieflichen Zustellung.
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Die Reform betrifft zunächst die Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer, während Umsatzsteuerbescheide vorerst weiterhin postalisch zugestellt werden. Liegt eine elektronische Bekanntgabevollmacht vor, kann die Bereitstellung direkt gegenüber Steuerberatern erfolgen.
Bereitstellungsfristen und Rechtsschutz
Mit dem Wechsel zur digitalen Bekanntgabe ab 2027 greifen feste Fristen für den Zugang von Dokumenten. Ein digitaler Steuerbescheid gilt am vierten Tag nach seiner Bereitstellung im System als bekannt gegeben, unabhängig davon, ob das Dokument vom Empfänger tatsächlich abgerufen oder geöffnet wurde. Die Finanzverwaltung ist verpflichtet, die Betroffenen am Tag der Bereitstellung auf elektronischem Weg zu benachrichtigen.
Nach der Bekanntgabe am vierten Tag beginnt regulär die einmonatige Frist für Einsprüche. Wird ein Bescheid beispielsweise an einem Montag, dem 11. Januar 2027, im Portal hinterlegt, tritt die gesetzliche Bekanntgabewirkung am Freitag, dem 15. Januar, ein. Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs endet in diesem Fall mit Ablauf des Montags, dem 15. Februar.
