DIWASS-System: RecyclingverbÀnde fordern FristverlÀngerung bis Juni 2027
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Digitalisierung der Abfallwirtschaft steht im Bereich der grenzĂŒberschreitenden Stoffströme vor erheblichen prozessualen Hindernissen. WĂ€hrend die EuropĂ€ische Union die Effizienz durch elektronische Verfahren steigern möchte, zeichnet die aktuelle Praxis in Deutschland und Europa ein problematisches Bild.
Berichte aus der Branche verdeutlichen, dass der Ăbergang von papiergestĂŒtzten Verfahren zu digitalen Systemen nicht in der Geschwindigkeit erfolgt, die fĂŒr eine reibungslose Aufrechterhaltung der Kreislaufwirtschaft notwendig wĂ€re.
Die EinfĂŒhrung der DIWASS-Pflicht und systemische HĂŒrden
Grundlage fĂŒr die gegenwĂ€rtige Situation ist die EU-Verordnung 2024/1157. Seit dem 21. Mai 2026 gilt demnach die Pflicht zur Nutzung des digitalen Systems DIWASS fĂŒr die Notifizierung und Verfolgung von Abfallverbringungen. Ziel dieser Regelung ist es, den Verwaltungsaufwand langfristig zu senken und die Transparenz bei internationalen Abfalltransporten zu erhöhen.
Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben gestaltet sich jedoch schwierig. Wie aus Branchenberichten von Mitte September 2026 hervorgeht, ist die technische und administrative Infrastruktur offenbar noch nicht ausreichend auf die vollstÀndige digitale Abwicklung vorbereitet.
Experten beobachten, dass die Umstellung zu massiven Verzögerungen in den Lieferketten der Recyclingindustrie fĂŒhren könnte, wenn die bestehenden Systeme nicht kurzfristig stabilisiert werden.
Ergebnisse der bvse-Umfrage offenbaren Verzögerungen
Seit dem 21. Mai 2026 gilt die DIWASS-Pflicht fĂŒr Abfallverbringungen â doch laut bvse-Umfrage ist bislang keine einzige Notifizierung vollstĂ€ndig abgewickelt. Wer jetzt nicht dokumentiert, riskiert ab Anfang 2027 stockende Entsorgungswege. Der kostenlose Praxisleitfaden zeigt Ihnen die konkreten Schritte fĂŒr Notifizierung und Papierform-Ăbergang. Schritt-fĂŒr-Schritt-Notifizierungs-Checkliste jetzt anfordern
Eine Umfrage des Bundesverbandes SekundÀrrohstoffe und Entsorgung (bvse) unterstreicht die Schwere der Problematik. Den Ergebnissen zufolge konnte bislang keine einzige DIWASS-Notifizierung vollstÀndig abgewickelt werden. Dieser Befund deutet darauf hin, dass es sich nicht lediglich um vereinzelte Anlaufschwierigkeiten handelt, sondern um strukturelle Probleme bei der Implementierung des Systems.
Die Tatsache, dass nach mehreren Monaten Laufzeit der DIWASS-Pflicht noch keine abgeschlossenen Verfahren verzeichnet werden konnten, belastet die exportorientierten Unternehmen der Branche. Ohne funktionierende Notifizierungen geraten Entsorgungswege ins Stocken, was insbesondere bei AbfĂ€llen, die zur hochwertigen Verwertung in spezialisierte Anlagen im EU-Ausland verbracht werden mĂŒssen, zu KapazitĂ€tsengpĂ€ssen fĂŒhren kann.
Forderungen nach einer VerlĂ€ngerung der Ăbergangsfristen
Vor diesem Hintergrund haben sich die fĂŒhrenden BranchenverbĂ€nde bvse, der Bundesverband Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher MetallhĂ€ndler und Recycler (VDM) in gemeinsamen Schreiben an das Bundesumweltministerium sowie die EU-Kommission gewandt. Die VerbĂ€nde warnen eindringlich vor einem drohenden Stillstand bei grenzĂŒberschreitenden Abfallverbringungen.
Die Papierform nach Anhang VII lĂ€uft Ende 2026 aus â die VerbĂ€nde fordern eine VerlĂ€ngerung bis mindestens 30. Juni 2027, entschieden ist sie nicht. Wer grenzĂŒberschreitend AbfĂ€lle verbringt, muss beide Szenarien beherrschen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt, welche Nachweise Sie jetzt vorhalten und wie Sie den Ăbergang planen. Papierform-Ăbergang jetzt absichern
Ein zentraler Kritikpunkt ist das bevorstehende Ende der Ăbergangsregelung fĂŒr Begleitformulare in Papierform. Nach geltender Rechtslage lĂ€uft die Verwendung der Papierform nach Anhang VII Ende 2026 aus. Da die digitale Alternative DIWASS derzeit nicht voll funktionsfĂ€hig ist, fordern die VerbĂ€nde eine VerlĂ€ngerung der Ăbergangsfrist fĂŒr die Papierform bis mindestens zum 30. Juni 2027.
Die Branche betont, dass eine solche FristverlĂ€ngerung zwingend erforderlich sei, um die Rechtssicherheit fĂŒr Transport- und Recyclingunternehmen zu gewĂ€hrleisten. Ohne eine rechtzeitige Anpassung der Fristen oder eine signifikante Verbesserung der digitalen SystemstabilitĂ€t drohen ab Anfang 2027 weitreichende Unterbrechungen im internationalen Handel mit SekundĂ€rrohstoffen.
