Apothekenpflicht: DM-Chef Werner fordert Lockerung für Medikamente
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer Chef der Drogeriekette DM, Christoph Werner, spricht sich für eine Lockerung der Apothekenpflicht bei bestimmten Medikamenten aus. Zugleich erklärte er, dass Kunden bei DM-med vorerst keine ärztlichen Rezepte einlösen können und das Angebot auf Selbstmedikationsprodukte beschränkt bleibt.
Werner verweist auf internationale Preisunterschiede
„Medikamente werden heute nicht mehr vom Apotheker hergestellt, sondern sind konfektioniert“, sagte Werner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Viele Arzneimittel würden in Ländern mit gelockerter Apothekenpflicht deutlich günstiger angeboten.
Auch im deutschen Gesundheitswesen brauche es Innovationen, um auf der Höhe der Zeit zu bleiben, sagte der DM-Geschäftsführer. Andernfalls drohe ein Kaufkraftverlust, der zu einem Rückgang des Lebensstandards in Deutschland beitrage.
DM-med bleibt auf Selbstmedikation beschränkt
Eine Ausweitung des Angebots auf verschreibungspflichtige Medikamente sei nicht geplant, stellte Werner zugleich klar. Rezepte könnten bei der Versandapotheke DM-med vorerst nicht eingelöst werden.
Damit bezieht sich die Forderung nach einer Lockerung auf bestimmte Arzneimittel, die ohne ärztliche Verschreibung zur Selbstmedikation eingesetzt werden. Die Apothekenpflicht für diese Präparate bleibt in Deutschland weiterhin bestehen.
Rechtsstreit um Online-Angebot
Parallel prüft das Landgericht Karlsruhe, ob DM apothekenpflichtige, rezeptfreie Arzneimittel über seine Internetseite anbieten darf. Die Wettbewerbszentrale hat gegen das Modell geklagt; ein Urteil soll am 9. Dezember 2026 verkündet werden.
DM-med verschickt die Medikamente über eine eigens gegründete tschechische Versandapotheke. Streitpunkt ist unter anderem, ob Drogerieangebot und Versandapotheke im Internet ausreichend voneinander getrennt sind.
Die Debatte über die Apothekenpflicht berührt einen Zielkonflikt zwischen leichterem Zugang, Preiswettbewerb und dem Schutz vor Fehlanwendung. In Deutschland dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur über eine Apotheke abgegeben werden. Das gilt auch für rezeptfreie Präparate, bei denen keine ärztliche Verschreibung erforderlich ist.
Apotheken übernehmen dabei nicht nur den Verkauf, sondern auch die Beratung zu Dosierung, Wechselwirkungen und Risiken. Gerade bei Schmerzmitteln, Nasensprays oder Mitteln gegen Magen-Darm-Beschwerden kann eine falsche Anwendung gesundheitliche Folgen haben. Eine Lockerung würde deshalb voraussetzen, welche Wirkstoffe und Packungsgrößen als ausreichend sicher für einen Vertrieb außerhalb klassischer Apotheken gelten.
Rechtlicher Streit um den Online-Vertrieb
Die praktische Tragweite der Forderung zeigt sich am Geschäftsmodell von dm-med. Die Versandapotheke bietet seit Dezember 2025 über die dm-Internetseite rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel an; das Landgericht Karlsruhe will über die rechtliche Zulässigkeit am 9. Dezember 2026 entscheiden. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie deutlich Drogerieangebot und Versandapotheke voneinander getrennt sein müssen.
Für Verbraucher könnte ein stärkerer Wettbewerb niedrigere Preise und zusätzliche Bezugswege bringen. Zugleich hängt die Wirkung einer Reform davon ab, ob Beratungspflichten, Altersgrenzen, Werberegeln und eine nachvollziehbare Trennung von Arzneimitteln und übrigen Konsumgütern gewährleistet werden. Eine Ausweitung auf verschreibungspflichtige Medikamente ist bei dm nach den Aussagen Werners ausdrücklich nicht geplant.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
SWR Aktuell: „Darf dm online Medikamente verkaufen? Urteil im Dezember“ (23.09.2026)
Der Beitrag ordnet die Forderung in den laufenden Rechtsstreit um dm-med ein. Im Mittelpunkt stehen der Vorwurf einer Umgehung der Apothekenpflicht und die Position von dm, rechtlich konform zu handeln; offen bleibt die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe am 9. Dezember.
Der Artikel bestätigt damit den aktuellen Zusammenhang zwischen dm und der Apothekenpflicht, setzt seinen Schwerpunkt jedoch auf die gerichtliche Prüfung des bestehenden Online-Angebots. Anders als die Forderung Werners nach einer politischen Lockerung geht es dort vor allem um die Auslegung des geltenden Rechts.
Übergreifend geht es damit um zwei Ebenen: eine mögliche gesetzliche Öffnung für bestimmte Medikamente und die unmittelbar anhängige Frage, ob das derzeitige dm-Modell bereits mit dem Arzneimittel- und Apothekenrecht vereinbar ist.
