Krankenversicherung, KriminalitÀt

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen - AOK holt 7,5 Millionen Euro zurĂŒck / Fallzahlen in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein deutlich gestiegen

17.03.2026 - 13:15:00 | presseportal.de

Dortmund - Der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen nimmt weiter zu. Das geht aus dem aktuellen TĂ€tigkeitsbericht 2024/2025 der AOK NordWest hervor, der heute dem AOK-Verwaltungsrat in seiner Sitzung vorgelegt wurde. Danach verfolgt das siebenköpfige AOK-Ermittlungsteam aktuell in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein zusammen 1.670 FĂ€lle. Das ist ein Anstieg gegenĂŒber dem letzten TĂ€tigkeitsbericht 2022/2023 um 22,6 Prozent (1.362 FĂ€lle). Dabei wurden Gelder in Höhe von fast 7,5 Millionen Euro zurĂŒckgeholt, fast doppelt so viel wie im Vergleich zu den beiden Jahren zuvor mit fast vier Millionen Euro. "Wir fĂŒhren den Anstieg der FĂ€lle zum einen auf vermehrte Anzeigen durch Dritte aufgrund der allgemeinen Sensibilisierung bei Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen zurĂŒck. Ferner werden aufgrund unserer langjĂ€hrigen Erfahrungen nunmehr konsequente PrĂŒfungen auch bei zunĂ€chst nicht auffĂ€lligen Abrechnungen durchgefĂŒhrt", sagte Dr. JĂŒrgen Mosler, Leiter des Fachbereichs BekĂ€mpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der AOK NordWest.

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen - AOK holt 7,5 Millionen Euro zurĂŒck / Fallzahlen in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein deutlich gestiegen - Foto: presseportal.de
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen - AOK holt 7,5 Millionen Euro zurĂŒck / Fallzahlen in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein deutlich gestiegen - Foto: presseportal.de

Die Liste der VorwĂŒrfe ist lang

Nicht erbrachte Leistungen, gefĂ€lschte Rezepte, erfundene Behandlungen, fehlende Qualifikationen oder manipulierte Abrechnungen. Die Liste der VorwĂŒrfe fĂŒr Fehlverhalten im Gesundheitswesen ist lang. Dagegen geht die AOK NordWest konsequent vor. Dabei arbeitet das AOK-Ermittlungsteam eng mit anderen Krankenkassen sowie der Kriminalpolizei, den HauptzollĂ€mtern und den Staatsanwaltschaften zusammen. "BestĂ€tigt sich der Verdacht der Abrechnungsmanipulation, schalten wir die Staatsanwaltschaft ein und fordern die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens ein. Ebenfalls prĂŒfen wir, ob eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner noch möglich ist", erklĂ€rte Dr. Mosler. Der AOK-Chefermittler wies darauf hin, dass die meisten Leistungserbringer korrekt abrechnen. Aber schon einige wenige schwarze Schafe können ein schlechtes Licht auf den gesamten Leistungsbereich werfen.

Gegen Betrugsdelikte entschlossen und konsequent vorgehen

Der alternierende AOK-Verwaltungsratsvorsitzende und Versichertenvertreter Lutz SchĂ€ffer betonte: "Jahr fĂŒr Jahr entstehen dem Gesundheitswesen durch Abrechnungsbetrug und Korruption SchĂ€den in Millionenhöhe. Mittel, die eigentlich fĂŒr die Versorgung der Versicherten vorgesehen sind, werden zweckentfremdet und entziehen dem System dringend benötigte Ressourcen. Zugleich geraten Gesundheit und mitunter sogar das Leben von Patientinnen und Patienten in Gefahr, wenn Behandlungen ohne die erforderliche fachliche Qualifikation durchgefĂŒhrt werden. Vor diesem Hintergrund ist es unerlĂ€sslich, gegen das gravierende Fehlverhalten einzelner Leistungserbringer entschlossen und mit der gebotenen Konsequenz des Rechtsstaats vorzugehen."

Um Betrugsdelikte konsequenter zu verfolgen, spricht sich der Verwaltungsrat der AOK fĂŒr den Ausbau spezialisierter Polizeieinheiten sowie fĂŒr die Einrichtung eigener Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Westfalen-Lippe aus. Diese sollten sich ausschließlich mit WirtschaftskriminalitĂ€t im Gesundheitswesen befassen. "Bislang wird eine gebĂŒndelte ZustĂ€ndigkeit bei FĂ€llen von Abrechnungsbetrug nicht ausreichend priorisiert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf", erklĂ€rte Johannes Heß, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK NordWest und Vertreter der Arbeitgeber.

GefÀlschte Abrechnungen in der Pflege

Bei den meisten FĂ€llen von Betrug spielten erneut gefĂ€lschte Abrechnungen eine Rolle. Oft haben zum Beispiel Pflegedienste in Westfalen-Lippe Leistungen abgerechnet, die nie erbracht wurden. Oder die Dienste gaben die Qualifikation ihres Personals falsch an und berechneten zu hohe Kosten. In einigen anderen FĂ€llen haben einzelne PflegefachkrĂ€fte zeitgleich bei mehreren Patienten und an unterschiedlichen Orten Leistungen erbracht (Tatbestand des "Beamens"). Hier forderte die AOK NordWest sĂ€mtliche entstandene SchĂ€den zurĂŒck.

Ergo- und Physiotherapie ohne Qualifikation erbracht

In einem weiteren Fall wurden in einer Ergo- und Physiotherapiepraxis in Westfalen-Lippe Leistungen von einer Person erbracht, ohne die entsprechende Qualifikation hierfĂŒr besessen zu haben. Die durchgefĂŒhrten Behandlungen wurden ĂŒber den Namen einer anderen Therapeutin, die schon jahrelang nicht mehr in der Praxis tĂ€tig war, abgerechnet. Der entstandene Schaden von rund 566.000 Euro wurde von den AOK-Ermittlern auch im Auftrag der anderen Krankenkassen zurĂŒckgefordert.

Falsche und hochpreisige Medikamente verordnet

In einem weiteren Fall fiel eine Apotheke in Westfalen-Lippe hinsichtlich der Abgabe von hochpreisigen Arzneimitteln bei AOK-Versicherten auf, obwohl deren Krankheitsbild nicht mit den verordneten Medikamenten ĂŒbereinstimmte. AuffĂ€llig war hier insbesondere, dass die Medikamentenverordnungen alle von einem bestimmten Arzt vorgenommen worden sind. Eine daraufhin gestellte Strafanzeige fĂŒhrte zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, welches gegenwĂ€rtig noch nicht abgeschlossen ist.

Zahnarzt rechnete in vielen FĂ€llen nicht erbrachte Leistungen ab

In einem weiteren Fall wurde Strafanzeige gegen einen Zahnarzt in Schleswig-Holstein gestellt. Hier besteht gleich in mehreren FĂ€llen der Verdacht, dass nicht erbrachte Leistungen gegenĂŒber der AOK NordWest abgerechnet wurden. Diese AuffĂ€lligkeiten werden insbesondere durch die vom Zahnarzt erstellten Heil- und KostenplĂ€ne bestĂ€tigt, die von der tatsĂ€chlichen Situation im Mund der Patienten zum Teil erheblich abweichen. DarĂŒber hinaus konnten auch Manipulationen des Zahnarztes festgestellt werden, die dieser vornahm, um einer GewĂ€hrleistung hinsichtlich des von ihm erbrachten Zahnersatzes zu entgehen.

RezeptfĂ€lschungen fĂŒr 'Abnehmspritzen'

Von besonderer Bedeutung sind auch die bundesweit aufgetretenen RezeptfÀlschungen bei den sogenannten 'Abnehmspritzen'. Diese sind zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur abrechnungsfÀhig, sofern der Patient aufgrund seiner Diabeteserkrankung und unter bestimmten Voraussetzungen diese Spritzen benötigt. Zunehmend werden diese jedoch auch zur Gewichtsabnahme eingesetzt. Dann sind sie vom Versicherten selbst zu bezahlen. Vor diesem Hintergrund ist ein nicht unerheblicher 'Schwarzmarkt' entstanden, den gut strukturierte TÀterkreise bedienen, um durch RezeptfÀlschungen in Apotheken, zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die begehrten Medikamente zu erhalten und illegal weiter zu verkaufen. Dadurch ist allein der AOK NordWest bislang ein Schaden in Höhe von rund 345.000 Euro entstanden. SÀmtliche RezeptfÀlschungen hat die AOK NordWest zum Anlass genommen, Strafanzeige zu stellen.

AOK fordert gesetzliche Änderung durch Nutzung von KI

Um potenziellen BetrugsfĂ€llen noch intensiver nachgehen zu können, fordert die AOK klare datenschutzrechtliche Regelungen. "Dabei könnte auch durch den Einsatz von kĂŒnstlicher Intelligenz Fehlverhalten im Gesundheitswesen verhindert werden. Im Zuge von Ermittlungen sollte es kĂŒnftig zudem ermöglicht werden, dass die SozialversicherungstrĂ€ger relevante Daten direkt untereinander austauschen dĂŒrfen und Abrechnungsbetrug und Korruption damit noch besser aufgedeckt werden könnten", so Dr. Mosler.

GeldrĂŒckflĂŒsse aus allen Leistungsbereichen

Die GeldrĂŒckflĂŒsse von insgesamt rund 7,5 Millionen Euro in den vergangenen zwei Jahren setzen sich durch erfolgreiche RĂŒckforderungen in den folgenden wesentlichen Bereichen zusammen: Arznei- und Verbandsmittel (3,63 Millionen Euro), HĂ€usliche Krankenpflege (2,8 Millionen Euro), versichertenbezogene Leistungen (367.000 Euro), Heilmittel (340.000 Euro), zahnĂ€rztliche Leistungen (46.000 Euro), Hilfsmittel (45.000 Euro) und Ă€rztliche Leistungen (9.800 Euro).

Hinweise zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen nimmt die AOK NordWest unter Telefon 0800 2655-505780, per E-Mail an bekaempfung_von_fehlverhalten@nw.aok.de oder im Internet unter aok.de/nw entgegen.

Pressekontakt:

Jens Kuschel, Pressesprecher
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund
Telefon 0800 2655-505528
Mobil 01520-1566136
E-Mail presse@nw.aok.de

Original-Content von: AOK NordWest ĂŒbermittelt durch news aktuell

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