DPF in Gefahr: US-Gericht kippt FTC-UnabhÀngigkeit
30.06.2026 - 23:28:25 | boerse-global.de
Die Entscheidung vom 29. Juni trifft das EU-US Data Privacy Framework (DPF) ins Mark.
Gericht kippt FTC-UnabhÀngigkeit
Im Verfahren Trump v. Slaughter entschied der Supreme Court: Die FTC untersteht kĂŒnftig direkt der Weisungsbefugnis des US-PrĂ€sidenten. Das ermöglichte bereits die Entlassung von FTC-Chefin Rebecca Slaughter durch PrĂ€sident Trump.
Das Problem: EU-Recht verlangt fĂŒr Datentransfers eine unabhĂ€ngige Aufsichtsbehörde. Genau das ist die FTC nach dem Urteil nicht mehr. Die EuropĂ€ische Kommission hatte in ihrem Angemessenheitsbeschluss zum DPF ganze 259 Mal auf die FTC verwiesen.
Interessant: Im Parallelverfahren zur US-Notenbank Federal Reserve entschied das Gericht anders. Die Entlassung von VorstĂ€ndin Lisa Cook war demnach unrechtmĂ€Ăig â die Fed bleibt unabhĂ€ngig.
Kartenhaus aus BrĂŒssel
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DatenschĂŒtzer Max Schrems von der Organisation noyb spricht von einem ârechtlichen Kartenhaus", das nun zusammengebrochen sei. Die FTC als weisungsgebundene Behörde erfĂŒlle nicht mehr die EU-Standards fĂŒr institutionelle UnabhĂ€ngigkeit.
Betroffen sind nicht nur das DPF. Auch Standardvertragsklauseln (SCCs) und verbindliche Unternehmensregeln (BCRs) stehen infrage, sofern sie auf die FTC als Aufsichtsorgan setzen.
Noyb fordert Ausstieg aus US-Clouds
Am 30. Juni forderte noyb die EU-Kommission förmlich auf, den Angemessenheitsbeschluss fĂŒr die USA aufzuheben. Ein geordneter Ausstieg aus US-Cloud-Diensten sei unumgĂ€nglich. Eine Klage wurde bereits angekĂŒndigt.
Das FTC-Urteil gefĂ€hrdet nicht nur das DPF, sondern auch SCCs und BCRs. Unternehmen, die US-Cloud-Dienste nutzen, brauchen jetzt einen rechtssicheren Fahrplan fĂŒr den Umstieg auf EU-Infrastruktur. Dieser Report liefert konkrete Vertragsklauseln und eine Risikoanalyse. EU-Datenlokalisierungs-Mustervertrag jetzt sichern
Der Abgeordnete SĂŒleyman Zorba warnt: âDie rechtliche Basis fĂŒr US-Cloud-Dienste ist gesprengt." Handele die Kommission nicht proaktiv, werde der EuropĂ€ische Gerichtshof das Abkommen erneut fĂŒr ungĂŒltig erklĂ€ren. Als Lösung fordern Politiker verstĂ€rkt europĂ€ische digitale SouverĂ€nitĂ€t.
Die EU-Kommission will das Urteil zunĂ€chst analysieren. Formal bleibt der Angemessenheitsbeschluss in Kraft â bis zur Aufhebung durch die Kommission oder einer NichtigerklĂ€rung durch den EuGH. Branchenanalysten empfehlen Unternehmen bereits jetzt, auf Datenlokalisierung und alternative Strategien zu setzen.
