Dresden plant Zweckentfremdungssatzung: Ferienvermietung über drei Monate im Visier
Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 14:16 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Stadtverwaltung Dresden bereitet eine Zweckentfremdungsverbotssatzung vor, um das dauerhafte Umwandeln von regulärem Wohnraum in Ferienunterkünfte zu stoppen. Der entsprechende Auftrag für die Ausarbeitung des Regelwerks stammt vom Dresdner Stadtrat, dem auch der finale Beschluss der Satzung obliegt, wie tag24.de in einem Bericht vom 8. November 2026 meldete.
Hintergrund der Initiative ist eine Entwicklung auf dem lokalen Wohnungsmarkt. Nach Angaben der Dresdner Stadtverwaltung nimmt die Zahl der Ferienwohnungen bereits seit 2019 kontinuierlich zu. Zuletzt wurden in der sächsischen Landeshauptstadt rund 2260 solcher Einheiten gezählt. Mit der neuen Verordnung soll verhindert werden, dass dem regulären Mietmarkt weitere Wohnflächen entzogen werden.
Vorgesehene Fristen für Vermietung und Leerstand
Die Pläne der Stadtverwaltung sehen konkrete zeitliche Grenzen für Eigentümer vor. Demnach soll die Satzung im gesamten Stadtgebiet greifen, sobald Wohnraum im Kalenderjahr länger als drei Monate für die Kurzzeitvermietung genutzt wird. Auch gegen ungenutzte Bestände soll vorgegangen werden: Ein spekulativer Leerstand wird laut dem Entwurf nach einer Dauer von über zwölf Monaten untersagt.
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Zugleich definiert die Stadtverwaltung Ausnahmen vom geplanten Verbot. Bestehende Ferienwohnungen, für die bereits eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, bleiben von den neuen Bestimmungen unberührt und dürfen weiterhin betrieben werden.
Vorbehalte von Eigentümern und Vergleich mit Nachbarstädten
Gegen das Vorhaben regt sich Widerspruch aus der Immobilienwirtschaft. Christian Rietschel vom Verband Haus & Grund Dresden äußerte starke Vorbehalte gegen den Erlass einer solchen Satzung. Die Zweckentfremdung von Wohnungen stelle in Dresden lediglich eine sehr kleine Randerscheinung dar, weshalb ein pauschales Verbot aus Sicht des Verbandes nicht angemessen sei.
Andere Kommunen setzen ein vergleichbares Instrumentarium bereits seit Längerem ein. Für die Stadtverwaltung Leipzig berichtete Ole Starsinski, dass dort durch eine Zweckentfremdungssatzung bislang rund 200 Ferienwohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden konnten.
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Noch deutlichere Effekte meldete die Stadtverwaltung München: Nach Angaben dortiger Verwaltungsvertreter konnten in der bayerischen Landeshauptstadt im vergangenen Jahr 507 Wohnungen durch die geltenden Vorgaben gerettet und für den Wohnungsmarkt gesichert werden.
Ob der Dresdner Stadtrat dem Satzungsentwurf in der vorliegenden Form zustimmt, entscheidet sich in den anstehenden Beratungen des Kommunalparlaments.
