DRV-VersÀumnisse: Jeder dritte SelbststÀndige nicht angemeldet
30.05.2026 - 11:18:22 | boerse-global.deDer Bundesrechnungshof hat schwere VersÀumnisse bei der Erfassung SelbststÀndiger in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgedeckt. Einem Bericht zufolge, der Ende Mai 2026 dem Haushaltsausschuss vorgelegt wurde, gelingt es der Deutschen Rentenversicherung (DRV) seit mehr als 20 Jahren nicht, tausende beitragspflichtige SelbststÀndige zu identifizieren und anzumelden.
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Systematische LĂŒcken bei der Beitragserhebung
Die PrĂŒfung des Bundesrechnungshofs zeigt ein erschreckendes Bild: In jedem dritten untersuchten Fall erfolgte die Anmeldung verspĂ€tet oder gar nicht. Betroffen sind verschiedene Gruppen von SelbststĂ€ndigen mit Versicherungspflicht â darunter Handwerker, Lehrer, Hebammen, KĂŒnstler, PflegekrĂ€fte und SoloselbststĂ€ndige, die ĂŒberwiegend fĂŒr einen einzigen Auftraggeber arbeiten.
Die PrĂŒfer stellten fest, dass die DRV ihrer gesetzlichen Pflicht zur systematischen Erfassung dieser Personengruppen nicht nachkommt. Die Dunkelziffer der nicht gemeldeten FĂ€lle ist hoch. Nach Berechnungen des Bundesrechnungshofs entgehen der Rentenkasse pro nicht registrierter Person jĂ€hrlich rund 5.000 Euro an BeitrĂ€gen.
Fatale Folgen fĂŒr den Staatshaushalt
Die fehlenden BeitrĂ€ge haben weitreichende Konsequenzen â sowohl fĂŒr die Betroffenen als auch fĂŒr den Bundeshaushalt. âWer nicht einzahlt, erwirbt auch keine RentenansprĂŒche", erklĂ€ren die PrĂŒfer. Die Folge: ein erhöhtes Risiko fĂŒr Altersarmut unter SelbststĂ€ndigen. Dies wiederum belastet den Staat durch höhere Ausgaben fĂŒr die Grundsicherung im Alter.
Der Bericht fÀllt in eine Zeit steigender Sozialausgaben. Laut Statistischem Bundesamt stiegen die monetÀren Sozialleistungen 2025 um 5,9 Prozent auf 751,2 Milliarden Euro. Allein die Rentenzahlungen legten um ebenfalls 5,9 Prozent auf 417,9 Milliarden Euro zu.
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ReformplĂ€ne und Forderungen der PrĂŒfer
Die DRV verweist auf eine geplante Gesetzesreform, die eine automatische Rentenversicherungspflicht fĂŒr alle NeugrĂŒndungen vorsieht. Ein digitales Meldeverfahren soll kĂŒnftig manuelle Erfassungsfehler minimieren. Zudem hat die Rentenversicherung zugesagt, ihre aktuellen Verfahren zu ĂŒberprĂŒfen.
Doch das reicht dem Bundesrechnungshof nicht. Die PrĂŒfer fordern sofortige MaĂnahmen â ohne auf die Reform zu warten. Die DRV mĂŒsse die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Konkret empfehlen die PrĂŒfer eine intensivere Zusammenarbeit mit Meldebehörden und anderen Verwaltungsstellen, um Beitragspflichtige systematisch zu identifizieren.
Der Bericht ist nicht der erste Hinweis auf Probleme bei der DRV. Bereits Ende 2025 gab es Berichte ĂŒber mögliche Bevorzugungen von Staatskunden bei Statusfeststellungsverfahren. Die damaligen Untersuchungen des Bundesamts fĂŒr Soziale Sicherung fanden jedoch keine Hinweise auf systematische Ungleichbehandlungen.
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