DSGVO für Pressearbeit: Gericht verpflichtet Staatsanwaltschaften zur Dokumentation
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 20:33 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Verwaltungsgericht Berlin stellt klar: Die Pressearbeit von Staatsanwaltschaften unterliegt vollständig der Datenschutz-Grundverordnung. Die Kommunikation mit Medienvertretern gilt demnach nicht als Teil der Strafverfolgung.
Dokumentationspflichten für Staatsanwaltschaften
Das Urteil vom 17. Juni 2026 (Az. 42 K 31/25) wies eine Klage der Generalstaatsanwaltschaft gegen eine Verwarnung durch die Datenschutzbehörde ab. Die Behörde hatte ihre Dokumentationspflichten nicht ausreichend erfüllt.
Für die Praxis heißt das: Staatsanwaltschaften müssen systematisch erfassen, wer personenbezogene Daten aus ihrer Medienarbeit erhält. Die Ausnahmebestimmungen der DSGVO für Justizbehörden greifen hier nicht.
Kritik an Reform des Nachrichtendienstrechts
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte Mitte Juli einen Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Der Schutz für Medienschaffende bleibe im Vergleich zu Geistlichen oder Rechtsanwälten unzureichend.
Der Entwurf zum neuen BND-Gesetz sehe weitreichende Ausnahmen vor. Der DJV fordert eine Streichung der Differenzierung nach Staatsangehörigkeit bei Überwachungsmaßnahmen und einheitliche Regeln für Eingriffe in digitale Infrastrukturen.
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Umfassende Reformen und Ausnahmen für Unternehmen geplant
Die schwarz-rote Koalition stellte Anfang Juli ein Reformpaket vor. Bis zu 99 Prozent der deutschen Unternehmen – besonders KMU und Vereine – könnten von bestimmten DSGVO-Verpflichtungen ausgenommen werden.
Das Paket sieht zudem weniger betriebliche Datenschutzbeauftragte und eine Zentralisierung der Aufsicht beim BfDI vor. Datenschutzexperten warnen vor einer Schwächung des Datenschutzniveaus.
Transparenzpflichten und digitale Compliance
Das Verwaltungsgericht Flensburg entschied am 7. Juli 2026: Das Landgericht Flensburg muss eine Entscheidung zur Gruppe „Letzte Generation“ veröffentlichen. Die Presse hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Zugang zu Gerichtsentscheidungen.
Auch im Bereich der digitalen Compliance gibt es neue Pflichten:
- Widerrufsbutton: Seit dem 19. Juni 2026 für B2C-Onlineshops gesetzlich vorgeschrieben. Händler müssen Datenminimierung beachten und nur zwingend erforderliche Informationen abfragen.
- AI Act: Der 2. August 2026 rückt näher. Die EDPB legte bereits Entwürfe für den Umgang mit Web Scraping vor.
- Messenger-Risiken: Das Arbeitsgericht Siegburg verurteilte im Mai 2026 eine Ärztin zu 1.000 Euro Schadensersatz, weil sie Patientendaten in einer WhatsApp-Gruppe teilte. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allein reicht nicht für die DSGVO-Anforderungen im Beruf.
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Obwohl Reformen Erleichterungen versprechen, bleiben die Anforderungen an die digitale Compliance und den Einsatz moderner Technologien hoch. Nur eine lückenlose Dokumentation und die Kenntnis aktueller Verordnungen schützen langfristig vor rechtlichen Konsequenzen.
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