DSGVO-Reform: Koalition plant Entlastung für 99% der Unternehmen
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 00:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung plant ein umfassendes Reformpaket, das 99 Prozent der deutschen Unternehmen von zentralen DSGVO-Pflichten befreien soll. Gleichzeitig verschärfen Gerichtsurteile und EU-Vorgaben die Anforderungen an Unternehmen.
Koalition einigt sich auf DSGVO-Entlastung
Anfang Juli 2026 verständigte sich der Koalitionsausschuss auf weitreichende Ausnahmen von der Datenschutz-Grundverordnung. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine sollen profitieren. Die Pläne sehen eine Reduzierung der Pflicht zur Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter vor. Zudem soll die Aufsicht stärker beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) zentralisiert werden.
Doch die Kritik ist laut. Datenschutzexperten, Aufsichtsbehörden und zivilgesellschaftliche Organisationen warnen vor einer Aufweichung der Schutzstandards. Parallel plant die Bundesregierung Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten. Fachleute betonen: Die Grundprinzipien der DSGVO bleiben trotz Bürokratieentlastungen bestehen.
Gerichte ziehen Grenzen auf
Das Bundesarbeitsgericht machte kürzlich klar: Betriebsvereinbarungen dürfen die DSGVO nicht umgehen. Unternehmen müssen ihre bestehenden Regelungen zur Arbeitnehmerdaten-Verarbeitung auf den Prüfstand stellen.
Trotz geplanter Entlastungen bleiben die Grundpflichten zur Dokumentation bestehen – Lücken bei der Datenverarbeitung können Unternehmen teuer zu stehen kommen. Diese kostenlose Excel-Vorlage hilft Ihnen, Ihr Verarbeitungsverzeichnis rechtssicher und zeitsparend zu erstellen. Kostenlose Muster-Vorlage und Schritt-für-Schritt-Anleitung jetzt gratis herunterladen
Ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 22. Mai 2026 zeigt die Haftungsrisiken. Eine Ärztin muss 1.000 Euro immateriellen Schadensersatz zahlen. Sie hatte Diagnosen eines Kollegen in einer WhatsApp-Gruppe geteilt. Das Gericht betonte: Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allein reicht nicht aus, um Patientendaten zu schützen.
EU-Entgelttransparenz: Deutschland säumig
Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie lief am 7. Juni 2026 ab – Deutschland hat sie verpasst. Ein nationales Gesetz wird nun für Anfang 2027 erwartet. Die neuen Regelungen haben es in sich:
Erste umfassende Berichte zur Entgeltstruktur werden voraussichtlich ab Juni 2028 fällig. Arbeitnehmer erhalten erweiterte Rechte, um Informationen über das Gehaltsniveau vergleichbarer Tätigkeiten einzufordern. Bei Verstößen drohen Schadensersatzforderungen für mindestens drei Jahre sowie Buß- und Zwangsgelder.
Die Praxis hinkt hinterher: Nur etwa jedes fünfte Stelleninserat enthielt konkrete Gehaltsangaben. Private Arbeitsvermittler und Zeitarbeitsfirmen sind Vorreiter. Schlusslicht: der Sektor Management und Beratung.
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Neue Fristen für IT-Sicherheit und digitale Prozesse
Ab dem 1. Januar 2027 endet die Übergangsphase für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP). Arbeitgeber müssen Entgelt- und Sozialversicherungsunterlagen dann verpflichtend elektronisch und revisionssicher führen.
Doch schon 2026 wird es eng: Ab August drohen Sanktionen bei Verstößen gegen den EU AI Act. Die NIS2-Richtlinie zur Cybersicherheit muss bis Oktober umgesetzt werden. Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist bereits aktiv – auch Softwarehersteller werden verstärkt in die Pflicht genommen.
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler im B2C-Bereich zudem einen Widerrufsbutton bereitstellen. Auch hier gilt: Die Gestaltung muss den Anforderungen der Datenminimierung entsprechen.
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