EU-Sanierungsvorgaben, Hausbesitzer

Was neuen EU-Sanierungsvorgaben fĂŒr Hausbesitzer bedeuten

08.12.2023 - 16:37:34

Durch gute Isolation lÀsst sich viel Energie sparen. Besonders ineffiziente GebÀude sollen deshalb nun EU-weit saniert werden. Hausbesitzer können trotzdem aufatmen.

GebĂ€ude mĂŒssen kĂŒnftig einer Einigung von UnterhĂ€ndlern des Europaparlaments und der EU-Staaten zufolge energieeffizienter werden. Das soll dazu beitragen, dass die EU ihre Klimaziele einhĂ€lt. Konkret soll der Energieverbrauch von WohngebĂ€uden im Schnitt bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken, wie die EU-Staaten und das Parlament in BrĂŒssel mitteilten. FĂŒr GebĂ€ude, die nicht zum Wohnen gedacht sind, sehen die Vorschriften vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten GebĂ€ude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden mĂŒssen. Ein Überblick zu der Einigung:

Werde ich gezwungen, mein Haus zu sanieren?

Welche konkreten Auswirkungen die Vorgaben fĂŒr Hausbesitzer und Wirtschaft haben, kommt vor allem darauf an, wie Deutschland diese umsetzt. Anders als zwischenzeitlich befĂŒrchtet, bekommt Berlin aber deutlich mehr Spielraum dafĂŒr. Das EU-Parlament und die EU-Staaten wollten ursprĂŒnglich Ă€hnlich wie die EU-Kommission hĂ€rtere Mindeststandards fĂŒr GebĂ€ude einfĂŒhren. Angedacht war etwa, dass die jeweils 15 Prozent der ineffizientesten GebĂ€ude eines Landes saniert werden mĂŒssen. Viele hatten solche Vorgaben als angeordnete Zwangssanierungen angesehen.

Davon ist man auf EU-Ebene aber abgerĂŒckt. Die Vorgabe, dass der Energieverbrauch von WohngebĂ€uden bis 2030 um 16 und bis 2035 um mindestens 20 Prozent sinken muss, ist ein ĂŒbergeordnetes Ziel. Sprich: Auch wenn bereits gut isolierte GebĂ€ude auf einen noch besseren Standard gehoben werden, trĂ€gt das dazu bei, dass die Ziele erreicht werden. Schlecht isolierte HĂ€user stehen also bei Weitem nicht mehr so stark im Fokus wie ursprĂŒnglich vorgesehen. Gut die HĂ€lfte der Einsparungen soll aber durch die Renovierung von GebĂ€uden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.

Wie teuer wird das Vorhaben?

Das hĂ€ngt auch davon ab, wie Deutschland die Vorgaben genau umsetzt. Der EigentĂŒmerverband Haus & Grund teilte auf Anfrage unter Berufung auf Zahlen der Arbeitsgemeinschaft fĂŒr zeitgemĂ€ĂŸes Bauen (ARGE e.V.) von 2022 mit, die 15 Prozent der ineffizientesten GebĂ€ude in Deutschland entsprĂ€chen etwa 2,3 Millionen Ein- und ZweifamilienhĂ€usern sowie 0,1 Million MehrfamilienhĂ€usern. Bereits fĂŒr eine Teilmodernisierung dieser GebĂ€ude könnten rund 17 Milliarden Euro pro Jahr fĂ€llig werden.

Die Wirtschaft sieht in dem nun gefundenen Kompromiss aber auch deutlich bessere Möglichkeiten, direkt ganze Wohnblocks zu sanieren. Wenn zeitgleich eine grĂ¶ĂŸere zusammenhĂ€ngende Zahl von Wohnungen und HĂ€usern renoviert werde, könnten sogenannte Skaleneffekte eintreten, teilte der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie mit. Dadurch könnten die durchschnittlichen Kosten pro Wohneinheit sinken.

Nach Angaben der EU-Kommission mĂŒssen zudem Anreize fĂŒr Renovierungen geboten werden, die auf schutzbedĂŒrftige Kunden und GebĂ€ude mit der schlechtesten Energieeffizienz ausgerichtet sind. Wie viel Geld fĂŒr solche Anreize bereitgestellt wird, ist noch unklar. DarĂŒber hinaus mĂŒssen die EU-Staaten laut Kommission Mieter vor ZwangsrĂ€umungen schĂŒtzen, die etwa auf unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸige Mieterhöhungen nach einer Renovierung folgen könnten.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Nach Angaben des EU-Parlaments können etwa landwirtschaftliche und denkmalgeschĂŒtzte GebĂ€ude von den neuen Vorschriften ausgenommen werden. Gleiches gilt fĂŒr Bauwerke, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschĂŒtzt sind. Auch Kirchen und andere GotteshĂ€user können demnach von den Vorgaben ausgenommen werden. Die EU-Kommission teilte mit, dass die EU-Staaten beispielsweise auch FerienhĂ€user von den Verpflichtungen befreien können.

Welche weiteren Maßnahmen wurden beschlossen?

Bis 2040 sollen keine Öl- oder Gasheizungen mehr verwendet werden. Das Parlament teilte mit, die EU-Staaten mĂŒssten zudem ab 2025 Subventionen fĂŒr Heizungen mit fossilen EnergietrĂ€gern wie Öl oder Gas einstellen. Anreize fĂŒr hybride Systeme, etwa eine Kombination aus fossilem Heizen und einer WĂ€rmepumpe, sollen aber weiterhin möglich sein.

Außerdem mĂŒssen auf öffentlichen GebĂ€uden und NichtwohngebĂ€uden ab 2027 schrittweise Solaranlagen installiert werden, sofern das technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar ist. DarĂŒber hinaus sollen ab 2030 nur noch GebĂ€ude gebaut werden, die am Standort keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen ausstoßen. Ausnahmen sind laut Kommission aber möglich.

Warum gibt es Handlungsbedarf?

Das Vorhaben geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurĂŒck. Sie hatte diesen vor knapp zwei Jahren vorgelegt, etwa weil GebĂ€ude ihren Angaben zufolge fĂŒr rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. Wenn HĂ€user besser gedĂ€mmt sind oder moderne Heizungen verwendet werden, kann das den Energiebedarf senken.

Wie geht es weiter?

Mit der Einigung sind die PlĂ€ne so gut wie abgeschlossen. Formell mĂŒssen das Parlament und die EU-Staaten der Einigung noch zustimmen. Das gilt aber als sehr wahrscheinlich, da Vertreter der beiden Parteien direkt an den Verhandlungen beteiligt sind. Es kommt nur sehr selten vor, dass nach einer solchen Einigung noch Nachforderungen gestellt werden. Die EU-Staaten mĂŒssen die Richtlinie danach noch in nationales Recht umsetzen.

@ dpa.de