E-Bonpflicht, Handel

E-Bonpflicht ab 2028: Handel kritisiert Mehrkosten von bis zu 15.000 Euro

Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 13:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Handel kritisiert die geplante digitale Belegpflicht ab 2028 als Bruch des Koalitionsvertrags. Verbände fordern klare Regeln und Übergangsfristen.

HDE kritisiert geplante E-Bon-Pflicht: Handel warnt vor hohen Kosten
Ein Smartphone zeigt einen QR-Code für einen digitalen Kassenbon an einer modernen Ladenkasse. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Am 6. August 2026 hat der Handelsverband Deutschland (HDE) die Pläne von Union und SPD zur Einführung einer verpflichtenden digitalen Belegabgabe scharf kritisiert. Ein Steuerexperte des Verbandes bezeichnete die für das Jahr 2028 vorgesehene digitale Pflicht als gebrochenes Versprechen. Er verwies dabei auf den Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2025, in dem die Abschaffung der Bonpflicht ursprünglich zugesagt worden sei.

Pläne des Bundesfinanzministeriums für den digitalen Standard

Das Bundesfinanzministerium (BMF) verfolgt das Ziel, den digitalen Kassenbon ab dem Jahr 2028 zum Standard im deutschen Handel zu machen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, die bisherige Pflicht zur Ausgabe von Papierbelegen zum 1. Januar 2028 abzuschaffen. Künftig sollen Belege vorrangig digital, etwa über QR-Codes, bereitgestellt werden. Ein Papierbon soll demnach nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden ausgegeben werden, wobei der grundsätzliche gesetzliche Anspruch auf einen physischen Beleg für Verbraucher bestehen bleibt.

Zusätzlich plant das Ministerium ab 2028 eine allgemeine Registrierkassenpflicht für alle Unternehmen, deren Jahresumsatz die Grenze von 100.000 Euro überschreitet. SPD-Politiker Klingbeil betonte in diesem Zusammenhang, dass die E-Bonpflicht ein notwendiger Schritt sei, um Steuerbetrug effektiv zu bekämpfen. Während die Senioren-Union Vorteile in der Umstellung auf digitale Belege sieht, warnen Wirtschaftsvertreter vor den praktischen Konsequenzen.

Wirtschaftsverbände fordern Rechtssicherheit und Investitionsschutz

Innerhalb der betroffenen Branchen stößt das Vorhaben aufgrund der erwarteten Kosten auf erheblichen Widerstand. Der HDE gab zu bedenken, dass die digitale Umstellung von den Händlern erhebliche Investitionen verlange. Auch ein Vertreter des Bäckerhandwerks sowie ein Sprecher des Gaststättenverbandes Dehoga mahnten eine rechtssichere Ausgestaltung der neuen Regelungen an.

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Nach Einschätzung des Dehoga sind derzeit noch zu viele Fragen zu konkreten Umsatzgrenzen, möglichen Ausnahmen und den notwendigen Übergangsfristen offen. Die Verbände fordern hier klare Vorgaben, um Planungssicherheit für die Betriebe zu gewährleisten, bevor die technische Umstellung verpflichtend wird.

Massive Mehrkosten für Saisonbetriebe und Direktvermarkter

Besonders kritisch wird die geplante Registrierkassenpflicht von Betrieben mit saisonalem Geschäft bewertet. Während das BMF die Kosten pro Gerät auf etwa 400 Euro schätzt, rechnen Branchenverbände mit deutlich höheren Belastungen zwischen 900 Euro und 1.500 Euro pro Kasse. Für einen landwirtschaftlichen Betrieb, der beispielsweise zehn Verkaufsstände unterhält, würde dies eine notwendige Investitionssumme von 9.000 Euro bis 15.000 Euro bedeuten.

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Vertreter der Spargel- und Beerenverbände fordern angesichts dieser Zahlen spezifische Ausnahmen oder eine Umsatzgrenze, die auf den einzelnen Verkaufsstand bezogen ist. Zudem plädieren sie für eine Übergangsfrist von zwei bis drei Jahren, um die wirtschaftliche Belastung abzufedern. Das Bundesfinanzministerium hat bereits signalisiert, mögliche Ausnahmeregelungen für Stände auf Wochenmärkten in die Erwägungen einzubeziehen.

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