E-Dienstwagen, Euro

E-Dienstwagen: 0,25-Prozent-Regel gilt bis 100.000 Euro Listenpreis

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 22:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Deutschland begünstigt private Fahrten mit reinen Stromern; Österreich ändert die Befreiung ab 2027, während die EU neue Modelle prüft.
Eine moderne Ladestation für Elektrofahrzeuge in einem ruhigen, sonnendurchfluteten Stadtplatz ohne Personen oder Autos. Illustration mit AI erstellt.

Die steuerliche Behandlung von Firmenfahrzeugen mit Elektroantrieb steht bei Unternehmen und Beschäftigten im Fokus. Aktuelle Fachbeiträge und Steuerberater thematisieren die Handhabung der sogenannten 0,25-Prozent-Regelung bei der privaten Nutzung von Dienstwagen sowie die finanziellen Rahmenbedingungen bei aktuellen Leasingmodellen. Im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern bietet der Gesetzgeber bei reinen Stromern spürbare Erleichterungen beim geldwerten Vorteil.

Bemessungsgrundlage und Schwellenwerte in Deutschland

In Deutschland gilt für reine Elektrofahrzeuge, die als Dienstwagen auch privat gefahren werden dürfen, ein reduzierter Steuersatz: Statt der regulären Ein-Prozent-Regel für Verbrenner wird monatlich lediglich ein Viertelprozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt.

Seit Mitte 2025 greift diese 0,25-Prozent-Regelung für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro, sofern die Anschaffung vor dem Jahr 2031 erfolgt.

Bei einem Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 75.000 Euro ergibt sich daraus eine monatliche Bemessungsgrundlage von 187,50 Euro, während für einen gleich teuren Verbrenner 750 Euro zu versteuern wären.

Wie eine Veröffentlichung von Daniela Karbe-Geßler im Fachmagazin Lohn und Gehalt direkt digital vom 15. Oktober 2026 darlegt, reicht die Bandbreite der betrieblichen Vereinbarungen bei der Firmenwagenüberlassung von strikten Nutzungsverboten bis hin zu pauschal versteuerten Modellen.

Kostenstruktur am Beispiel aktueller Leasingangebote

Für gewerbliche Fuhrparks spielen neben den steuerlichen Vorteilen für Arbeitnehmer auch die konkreten Konditionen der Leasinggeber eine entscheidende Rolle. Am Markt finden sich Angebote wie für den Mazda 6e mit Laufzeiten von 60 Monaten und einer Basis-Fahrleistung von 5.000 Kilometern pro Jahr.

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Die monatliche Rate liegt bei einer Anzahlung von 6.000 Euro bei 248 Euro brutto, bei 3.000 Euro Anzahlung bei 298 Euro brutto und ohne Anzahlung bei 348 Euro brutto. Gewerbekunden zahlen hierfür 292,44 Euro netto pro Monat, wobei kein Anspruch auf eine Umweltprämie besteht.

Zu den Nebenkosten zählen 1.290 Euro brutto für die Bereitstellung sowie 249 Euro brutto für die Zulassung, was einem Leasingfaktor inklusive Bereitstellung von 0,59 entspricht.

Das Modell wird in Varianten wie dem Takumi mit einer 68,8-kWh-LFP-Batterie und 190 kW (258 PS) bei einer realistischen Reichweite von etwa 314 Kilometern sowie als Takumi Long Range mit 80 kWh und 180 kW (245 PS) angeboten.

Die Schnellladezeit von 10 auf 80 Prozent beträgt rund 26 Minuten. Über die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können für das Jahr 2026 bis zu 300 Euro jährlich erlöst werden, was sich über fünf Jahre auf bis zu 1.800 Euro summiert.

Internationale Anpassungen bei Dienstwagenregelungen

Während in Deutschland steuerliche Anreize fortbestehen, passen Nachbarländer ihre Rahmenbedingungen schrittweise an. In Österreich fällt ab dem 1. Jänner 2027 die vollständige Sachbezugsbefreiung für privat genutzte E-Firmenwagen weg.

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Steuerberater weisen darauf hin, dass bisher befreite Fahrzeuge dann ins Lohnkonto aufgenommen werden müssen, wodurch Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Bei vorsteuerabzugsfähigen Firmenwagen wird der Sachbezug zudem umsatzsteuerpflichtig. Fachleute raten Arbeitgebern daher dazu, bestehende Überlassungsverträge rechtzeitig vor dem Jahreswechsel zu überprüfen.

Auf europäischer Ebene prüft die EU-Kommission im Rahmen der Initiative für Mehrwertsteuer und Kreislaufwirtschaft derzeit Modelle, um den Vorsteuerabzug bei Firmenwagen an Emissionswerte zu koppeln. Ein Legislativvorschlag ist für das zweite Quartal 2027 geplant.

Italien passte die Regeln bereits mit einem Gesetzesdekret vom August 2026 für die Steuerperiode 2026 an, bei dem der geldwerte Vorteil anhand von 15.000 Kilometern Jahresfahrleistung nach amtlichen Tabellen ermittelt und für Elektroautos mit einem Satz von 10 Prozent gegenüber 50 Prozent bei Verbrennern gewichtet wird.

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