E-Rechnung Frankreich: 4,5 Millionen Unternehmen ab September verpflichtet
Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 05:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die französische Regierung bereitet den flächendeckenden Übergang zur digitalen Finanzverwaltung vor. Zum 1. September 2026 tritt eine umfassende Reform in Kraft, die rund 4,5 Millionen mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Das Vorhaben umfasst sowohl das B2B-E-Invoicing als auch das E-Reporting und soll ohne weitere zeitliche Verzögerungen gestartet werden.
Stufenweise Einführung und Empfangspflicht für alle Betriebe
Ein zentraler Aspekt der neuen Regelung ist die allgemeine Empfangspflicht. Ab dem 1. September 2026 müssen sämtliche Unternehmen in Frankreich in der Lage sein, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. Bei der aktiven Ausstellung der Dokumente sieht der Gesetzgeber hingegen eine Staffelung vor: Während Großunternehmen bereits zum Starttermin im September 2026 zur digitalen Ausstellung verpflichtet sind, erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine längere Übergangsfrist bis zum September 2027.
Trotz der verbindlichen Fristen deutete die Steuerbehörde eine flexible Handhabung bei der Durchsetzung an. Der Minister David Amiel signalisierte bereits eine gewisse Toleranz während der Einführungsphase, um den Unternehmen die Umstellung auf die neuen Prozesse zu erleichtern. Die Reform konzentriert sich dabei primär auf die Übermittlungsmethode der Belege; die bestehenden steuer- oder handelsrechtlichen Grundregeln bleiben von der Umstellung unberührt.
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Technische Infrastruktur und verschärfte Dokumentationspflichten
Für den Austausch der standardisierten Dokumente stehen den Unternehmen zwei Wege offen: die Nutzung des öffentlichen Rechnungsportals (Portail Public de Facturation, PPF) oder der Einsatz zugelassener privater Plattformen (Plateformes de Dématérialisation Partenaires, PAs). Aktuell stehen über 100 solcher zertifizierten Plattformen zur Verfügung. Marktforscher weisen darauf hin, dass einige Dienstleister wie Basware bereits vor dem offiziellen Pflichttermin mit Kunden wie dem Konzern VINCI SA im Bereich des E-Invoicings aktiv sind.
Mit der Umstellung steigen auch die Anforderungen an den Inhalt der Rechnungen. Zu den künftigen Pflichtangaben gehören unter anderem die SIREN-Nummer, die spezifische Transaktionsart sowie die genaue Lieferadresse. Flankiert wird die Digitalisierung durch eine deutliche Ausweitung der Archivierungspflichten. Gemäß dem Gesetz Nr. 2026-534, Artikel 36, wird die Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen von bisher sechs auf zehn Jahre verlängert. Diese Neuregelung greift für alle Dokumente, deren ursprüngliche Aufbewahrungsfrist nach dem 1. Januar 2027 abgelaufen wäre.
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Bekämpfung von Steuerhinterziehung und finanzielle Risiken
Hinter der Reform stehen gewichtige fiskalische Interessen. Das Hauptziel der französischen Regierung ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, durch die dem Staat jährlich geschätzt zwischen 6 und 12 Milliarden Euro entgehen. Die lückenlose digitale Erfassung soll diese Verluste künftig minimieren.
Für Unternehmen, die den Anforderungen nicht fristgerecht nachkommen, sieht der Gesetzgeber Sanktionen vor. So können Bußgelder in Höhe von 500 Euro verhängt werden, wenn keine zugelassene Plattform genutzt wird. Die Strafzahlungen können sich auf bis zu 1.000 Euro pro Quartal summieren. Erfahrungen aus der Vergangenheit unterstreichen die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Vorbereitung: Berichten zufolge hatten in der letzten Zeit 56 Prozent der Unternehmen Probleme bei ihrer Expansion aufgrund verpasster Fristen, während 36 Prozent der Betriebe bereits mit Strafzahlungen konfrontiert waren. Für technische Störfälle sind Fallback-Lösungen vorgesehen, die jedoch ausdrücklich nur als Notfallmaßnahme dienen dürfen.
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