E-Rechnung, Pflicht

E-Rechnung: Pflicht ab 2027 für Millionen Unternehmen

01.06.2026 - 23:49:19 | boerse-global.de

Ab 2027 greift die E-Rechnungspflicht für B2B-Firmen. Auch Bauverträge und KI-Abrechnungsmodelle werden umfassend reformiert.

Circus: 50 Millionen Euro Finanzierungsrahmen gesichert - Bild: über boerse-global.de
Circus: 50 Millionen Euro Finanzierungsrahmen gesichert - Bild: über boerse-global.de

Von der E-Rechnungspflicht über neue Bauverträge bis zu KI-Abrechnungsmodellen: Unternehmen in Deutschland müssen ihre administrativen Prozesse grundlegend umstellen. Steuerbehörden, Branchenverbände und Gerichte treiben die Digitalisierung mit Hochdruck voran.

E-Rechnung: Fristen rücken näher

Für deutsche B2B-Unternehmen beginnt eine entscheidende Phase. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Firmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro elektronische Rechnungen ausstellen. Ein Jahr später, 2028, wird die Pflicht auf alle Unternehmen ausgeweitet. Dahinter steckt ein europäischer Masterplan: Die ViDA-Initiative der EU zielt auf ein Echtzeit-Mehrwertsteuer-Meldesystem bis 2030 ab.

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Doch nicht nur die Rechnungsformate ändern sich. Auch der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs steht auf dem Prüfstand. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschied am 11. Februar 2026: Der Vorsteuerabzug ist bereits für den Monat der erbrachten Leistung zulässig – vorausgesetzt, die Rechnung geht vor Abgabe der Steuererklärung ein. Branchenexperten von Alvarez & Marsal sehen darin einen erheblichen Liquiditätsvorteil für Unternehmen. Allerdings ist der Fall noch nicht endgültig: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss abschließend urteilen.

Baugewerbe: Neue Vertragsmuster und höhere Kosten

Die Bauwirtschaft erlebt einen grundlegenden Wandel ihrer Standarddokumente. Im April 2026 wurde der ZDB-Nachunternehmervertrag überarbeitet. Die wohl wichtigste Änderung: Vertragsstrafen werden künftig auf Basis der Schlussrechnungssumme berechnet – nicht mehr nach der ursprünglichen Auftragssumme. Der Prozentsatz sank gleichzeitig von 0,3 Prozent.

Der Zeitpunkt ist symbolträchtig: Am 6. Mai 2026 feierte die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ihren 100. Geburtstag. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), bezeichnete die VOB als „Eckpfeiler der Branche" und unverzichtbares Instrument gegen Korruption.

Doch die Branche kämpft mit steigenden Kosten. Wegen massiv gestiegener Material- und Energiepreise fordern ZDB und HDB (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie) die rückwirkende Einführung von Preisanpassungsklauseln für Diesel und Bitumen – rückwirkend zum 1. März 2026.

KI und Software: Abrechnung nach Verbrauch

Im IT-Sektor vollzieht sich ein fundamentaler Wandel der Abrechnungsmodelle. GitHub stellte zum 1. Juni 2026 auf token-basierte KI-Credits (AIC) um. Statt Flatrates zahlen Nutzer künftig nach tatsächlichem Verbrauch. Für Vielnutzer könnte das deutlich höhere Kosten bedeuten. Bestandskunden mit Jahresverträgen behalten vorerst ihre Konditionen. Parallel dazu plant Microsoft eigenen Angaben zufolge, den Dienst Claude Code bis Ende Juni 2026 auslaufen zu lassen – zugunsten eigener Modelle.

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Um die Komplexität wiederkehrender Zahlungen in den Griff zu bekommen, setzen Softwareanbieter wie easybill auf automatisierte Inkassosysteme in Kooperation mit Mollie. Diese erlauben die automatische Verarbeitung von SEPA-Lastschriften, PayPal und Kreditkartenzahlungen für Abonnement-Rechnungen. Das Ziel: bessere Liquidität und weniger Verwaltungsaufwand.

Gebäude und Energie: Neue Gesetze, neue Gebühren

Auch Immobilien- und Energieprojekte bekommen neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Am 13. Mai 2026 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf für das Gebäudemo-dernisierungsgesetz (GModG) . Es löst das bisherige GEG ab und konzentriert sich auf Nichtwohngebäude. Im Fokus stehen Gebäudeautomation und Mindeststandards für die Energieeffizienz.

Ein weiterer Paukenschlag kommt von der Bundesnetzagentur (BNetzA) . Sie plant ein neues Netzentgeltsystem namens AgNes, das bis 2029 fertiggestellt sein soll. Die Kernidee: Künftig könnten auch Solarparkbetreiber und andere Stromeinspeiser Netzentgelte zahlen müssen. Die Kapazitätspreise sollen sich an selbst gewählten Jahreshöchstwerten orientieren. Ein erster Entwurf wird für den Sommer 2026 erwartet.

Für Betreiber erneuerbarer Energien und Hausverwaltungen bedeutet das: Sie müssen ihre Finanzplanung und Abrechnungsvorlagen anpassen. Für Solaranlagen könnten jährliche Grundgebühren von bis zu 100 Euro anfallen.

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