E-Rechnung: Pflicht ab 2027 für Unternehmen über 800.000 Euro
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 06:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Countdown läuft: Ab 2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 Euro Umsatz ihre Rechnungen elektronisch versenden. Ein Jahr später gilt die Pflicht für alle – doch viele KMU haben die Umstellung noch nicht angepackt.
PDF ist nicht gleich E-Rechnung
Viele Firmen verschicken Rechnungen als PDF per Mail und denken, sie seien digital. Ein Irrtum. Eine E-Rechnung muss maschinenlesbar sein – etwa im XML-Format XRechnung oder Peppol BIS 3.0. Eine hybride Lösung bietet ZUGFeRD, das eine lesbare PDF mit einem strukturierten Datensatz kombiniert.
Ziel der Umstellung: die komplette Automatisierung vom Rechnungseingang bis zur Zahlung. Globale Standards wie UBL oder Factur-X ersetzen zunehmend unstrukturierte Bilddateien. Das ermöglicht Echtzeit-Überwachung und automatisierte Betrugserkennung.
Stufenweise Einführung ab 2027
Die gesetzlichen Fristen sind klar: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Der aktive Versand wird schrittweise verpflichtend:
- Ab 1. Januar 2027: Firmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz
- Ab 1. Januar 2028: Alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Umsatz
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Robert Mayr, Chef des IT-Dienstleisters Datev, warnte am 20. Juli 2026: Viele KMU unterschätzen die Fristen. Über Datev-Systeme wurden im ersten Halbjahr 2026 rund 51 Millionen E-Rechnungen verarbeitet – im gesamten Jahr 2025 waren es 64 Millionen. Trotz des Anstiegs sieht Mayr die Gefahr, dass die Vorbereitungszeit im Mittelstand nicht ausreicht.
Technische Hürden und Compliance
Die E-Rechnung bringt neue Anforderungen an die steuerliche Compliance. Nach den GoBD müssen geschäftliche E-Mails und Rechnungen vollständig, unveränderbar und revisionssicher archiviert werden. Die Aufbewahrungspflicht beträgt in der Regel acht Jahre – politische Vorhaben sehen sogar eine Verlängerung auf bis zu 15 Jahre vor.
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Ein praktisches Problem: Rundungsdifferenzen. Die europäische Norm EN 16931 gibt keine einheitliche Rundungslogik vor. Rechnungen können im Validierungsprozess blockiert werden, wenn Steuerbeträge nicht centgenau berechnet sind. Fachleute empfehlen daher, Systeme vor dem Versand zu prüfen und standardisierte Namensschemata für die Archivierung zu nutzen.
Internationaler Trend und schärfere Kontrollen
Deutschland ist mit der E-Rechnungspflicht nicht allein. In den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen große Unternehmen mit über 50 Millionen Dirham Jahresumsatz bis zum 30. Oktober 2026 einen Anbieter für E-Invoicing wählen. Vietnam führt zum 1. Juli 2026 neue Vorschriften für E-Commerce-Plattformen ein.
In Deutschland sind die digitalen Instrumente Teil einer umfassenderen Strategie gegen Steuerkriminalität. Bundesfinanzminister Klingbeil stellte einen Aktionsplan vor: eine elektronische Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Betriebe ab Januar 2028 sowie verschärfte Haftstrafen für schweren Steuerbetrug. Die E-Rechnung gilt als zentraler Baustein, um Transaktionen transparenter zu machen und Steuermehreinnahmen zu sichern.
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