E-Rechnung: XML-Pflicht für B2B-Unternehmen ab Januar 2027
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 13:11 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Kernbotschaft: Nur noch strukturierte XML-Formate sind zulässig. Reine PDFs oder Verweise auf externe Dokumente sind ab sofort tabu.
Drei Fehlerkategorien für die Prüfung
Die Finanzverwaltung unterscheidet künftig zwischen Formatfehlern, Verstößen gegen Geschäftsregeln und Inhaltsfehlern. Alle umsatzsteuerlich relevanten Pflichtangaben müssen vollständig im XML-Datensatz stecken. Ergänzende Unterlagen sind direkt in die Rechnung einzubetten.
Die Standards XRechnung und ZUGFeRD werden damit zur Pflicht im deutschen B2B-Verkehr.
Gestaffelte Einführung für Unternehmen
Die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen gilt seit Januar 2025 für alle Unternehmen. Beim Ausstellen gibt es noch Zeit:
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen ihre Rechnungen im XML-Format ausstellen.
- Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht gilt für alle B2B-Unternehmen.
Doch nicht alle sind bereit. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert eine Verschiebung der allgemeinen Ausstellungspflicht auf den 1. Januar 2028. Grund: Rund 67 Prozent der Handwerksbetriebe haben noch Probleme mit der technischen Umsetzung. Die IHK München unterstützt den Umstieg mit Leitfäden und schrittweisen Digitalisierungshilfen.
Die neuen technischen Vorgaben für XML-Formate stellen viele Betriebe vor große Herausforderungen bei der Rechnungsstellung. Dieser kostenlose Spezial-Report zeigt Ihnen 17 konkrete Chancen im Wachstumschancengesetz auf und hilft Ihnen, die neuen Regelungen zur E-Rechnungspflicht rechtssicher umzusetzen. Jetzt kostenlosen Leitfaden zur E-Rechnung sichern
BFH stärkt Vorsteuerabzug bei Anzahlungen
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Dezember 2025 bringt mehr Rechtssicherheit bei Vorauszahlungen. Der Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen bleibt demnach auch dann erhalten, wenn der Lieferant die Ware betrügerisch nicht liefert. Voraussetzung: Die Rechnung war ordnungsgemäß, und der Empfänger hatte zum Zeitpunkt der Zahlung keine Hinweise auf eine Nichtlieferung. Ein ausdrücklicher Hinweis auf Vorauskasse in der Rechnung ist nicht zwingend nötig.
Digitale Umstellungen in anderen Branchen
Auch im Gesundheitswesen und am Bau geht es digital weiter:
- Apotheken: Seit dem 1. Juli 2026 ist assistierte Telemedizin in der Regelversorgung. Die elektronische Abrechnung wird ab dem 1. März 2027 Pflicht.
- Baugewerbe: Seit Januar 2026 dürfen Zollprüfer ohne Vorankündigung digitalen Zugriff auf die gesamte Baustellendokumentation verlangen.
Ob digitale Baustellendokumentation oder elektronische Abrechnung – die Finanzverwaltung fordert zunehmend volle Transparenz und korrekte Datenübermittlung. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Ratgeber, wie Sie Ihre Steuerunterlagen über MeinElster effizient verwalten und Einsprüche oder Anträge rechtssicher direkt an das Finanzamt übermitteln. Kostenloses MeinElster E-Book hier herunterladen
Steuerpläne für 2027
Die Bundesregierung bereitet weitere steuerliche Änderungen vor. Im Haushaltsentwurf für 2027 wird eine Zuckersteuer auf Erfrischungsgetränke geprüft – ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Zudem soll die Umsatzsteuerbefreiung für Geschäftskundenpost der Deutschen Post fallen. Das brächte dem Fiskus schätzungsweise 115 Millionen Euro pro Jahr.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
