E-Rechnung: ZDH fordert Verschiebung wegen technischer Probleme
01.07.2026 - 04:09:46 | boerse-global.de
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert eine Verschiebung der kommenden Stufen um ein Jahr. Grund sind gravierende technische Probleme in den Betrieben.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können. Der aktuelle Zeitplan sieht vor: Firmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz müssen ab dem 1. Januar 2027 aktiv E-Rechnungen versenden. Für alle anderen gilt die Pflicht ab dem 1. Januar 2028.
Einfache PDFs per E-Mail reichen nicht aus. Zugelassen sind nur Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD – sofern sie den Profilen EN 16931 oder EXTENDED entsprechen.
Technische Defizite belasten Handwerksbetriebe
Trotz der bereits geltenden Empfangspflicht berichten Branchenvertreter von erheblichen Problemen. Laut ZDH haben etwa zwei Drittel der Handwerksbetriebe Schwierigkeiten mit der Validierung eingehender Rechnungen.
Häufig weicht der maschinenlesbare Datensatz vom beigefügten PDF ab. Auch verschiedene Software-Systeme liefern unterschiedliche Prüfergebnisse.
ZDH-Präsident Jörg Dittrich appellierte an den Koalitionsausschuss, Handwerk und Mittelstand nicht zu überfordern. Der Verband fordert eine Verschiebung der Sendepflicht auf den 1. Januar 2028. Das soll Zeit für die Überarbeitung technischer Normen schaffen.
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Ohne fehlerfreie Basis drohen finanzielle Risiken: Bei fehlerhaften Rechnungen kann der Vorsteuerabzug verweigert werden. Zudem sind Bußgelder von bis zu 5.000 Euro pro Beleg möglich.
Neue Nachweispflichten und europäische Harmonisierung
Parallel zur nationalen Umsetzung schreitet die Digitalisierung auf EU-Ebene voran. Das Reformpaket ViDA (VAT in the Digital Age) sieht vor: Die E-Rechnung im grenzüberschreitenden B2B-Verkehr wird bis 2030 verbindlich. Erste EU-Staaten setzen entsprechende Regeln bereits 2025 bis 2026 um.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten zudem weitere digitale Dokumentationspflichten. Nachweise im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für Unternehmer außerhalb der EU müssen nun digital über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) eingereicht werden. Das betrifft Anträge, die nach dem 31. Dezember 2025 gestellt werden. Ebenfalls seit Jahresbeginn gelten verschärfte Nachweispflichten für das Laden von Dienstwagen.
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Softwarelösungen und Künstliche Intelligenz
Der Markt für Buchhaltungs- und Handwerkersoftware hat reagiert. Anbieter wie Lexware Office, sevDesk, BuchhaltungsButler oder spezialisierte Programme wie ToolTime und plancraft unterstützen die Formate XRechnung und ZUGFeRD. Die Integration der E-Rechnung ist in den meisten Tools seit 2025 Standard.
Neuere Entwicklungen zeigen eine verstärkte Einbindung von KI in die Finanzprozesse. Im Juni 2026 wurden KI-gestützte Agenten vorgestellt, die CFO-Plattformen bei Analyse, Reporting und ESG-Emissionsberichten unterstützen. Spezialisierte Anbieter versprechen mittelständischen Unternehmen durch KI-Automatisierung deutliche Kostensenkungen bei der Belegverarbeitung.
Die weiteren technischen Entwicklungen sind zudem Thema des EDI DAY 2026 am 11. September in Höhr-Grenzhausen. Die hybride Konferenz behandelt neben E-Invoicing auch Peppol und den Einsatz von KI in der Buchhaltung.
