E-Rechnungspflicht ab Januar 2027: Jedes dritte Unternehmen fehlt Zeit
12.06.2026 - 08:49:27 | boerse-global.de
Jedes dritte Unternehmen hat noch nie eine elektronische Rechnung versendet. Dabei tickt die Uhr: Die gesetzliche Pflicht rückt näher.
Eine aktuelle Studie zeigt den Nachholbedarf im deutschen Mittelstand. Rund 33 Prozent der Betriebe haben bisher keine E-Rechnung versendet. Nur 37 Prozent verstehen die rechtlichen Anforderungen vollständig. Besonders kritisch: 21 Prozent erstellen Rechnungen weiterhin mit Word oder Excel. Diese Formate erfüllen die künftigen Anforderungen an strukturierte Datensätze nicht.
Die Umstellung auf die E-Rechnungspflicht stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen, bietet aber auch die Chance auf effizientere Prozesse. Dieser kostenlose Experten-Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, welche Formate und Archivierungsregeln wirklich zählen. E-Rechnung richtig einführen: So machen Sie Ihr Unternehmen ab sofort unangreifbar
Fristen und Strafen
Die gesetzlichen Fristen setzen Unternehmen zunehmend unter Druck. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die E-Rechnungspflicht für Betriebe mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro. Ein Jahr später folgt die Umstellung für alle Unternehmen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Hinzu kommen Verzögerungen beim Vorsteuerabzug.
Strategie für ein digitales Meldesystem
Der Verband elektronische Rechnung (VeR) hat einen Plan vorgelegt. Am 10. Juni 2026 veröffentlichte er ein Strategiepapier für ein nationales digitales Meldesystem. Die Basis: die verpflichtende B2B-E-Rechnung und bestehende Strukturen wie das Peppol-Netzwerk.
Ziel ist ein digitaler End-to-End-Prozess. Das Prinzip: einmalige Erzeugung, mehrfache Nutzung. VeR-Vorstand Ivo Moszynski sieht erhebliches Effizienzpotenzial. E-Invoicing-Provider sollen die Validierung, Konvertierung und Extraktion der meldepflichtigen Kerndaten übernehmen. Das System soll europäisch anschlussfähig sein und zukünftigen EU-Anforderungen wie ViDA (VAT in the Digital Age) gerecht werden.
KI beschleunigt die Rechnungsprüfung
Parallel zur rechtlichen Umstellung setzen erste Unternehmen auf Automatisierung. Die Roland Spedition implementierte Anfang Juni 2026 gemeinsam mit T-Systems Österreich eine KI-gestützte Lösung. Algorithmen des maschinellen Lernens ordnen Eingangsrechnungen automatisch den Auftragspositionen zu.
Geschäftsführer Nikolaus Hirnschall erwartet sinkende Prozesskosten und eine kurzfristige Rentabilität. Die KI interpretiert unterschiedliche Rechnungslayouts – ein großer Vorteil gegenüber starren Systemen.
Auch für SAP-Anwender gibt es Neues. In einem Webcast Mitte Juni 2026 präsentieren SEEBURGER und TCG Process einen KI-basierten Buchungsassistenten. Er nutzt vortrainierte Sprachmodelle (LLM), um Kontierungsvorschläge in SAP-Systemen zu generieren. Ziel: Durchlaufzeiten um bis zu 80 Prozent reduzieren und eine hohe Quote an vollautomatischen Buchungen erreichen.
Neben der neuen E-Rechnungspflicht bringt das Wachstumschancengesetz ab 2024 weitere tiefgreifende Änderungen mit sich, die Unternehmer kennen müssen. Ein kostenloser Spezial-Report verrät, wie Sie die Neuregelungen gezielt für sich nutzen und 17 versteckte Vorteile entdecken. 17 versteckte Vorteile im Wachstumschancengesetz entdecken
Finanzämter werden digitaler
Der Druck zur Digitalisierung kommt auch von den Finanzbehörden. Steuerfahnder und Betriebsprüfer in Hessen erzielten 2025 ein Mehrergebnis von rund zwei Milliarden Euro. Prüfer fordern bei Außenprüfungen verstärkt digitale Unterlagen in maschinell auswertbaren Formaten.
Das betrifft auch geschäftliche E-Mails und elektronische Kassensysteme. In bargeldintensiven Branchen nutzen die Behörden zunehmend die unangekündigte Kassen-Nachschau. Wer nicht digital abrechnet, hat es schwerer.
Digitale Abrechnung im Gesundheitswesen
Auch im Gesundheitssektor geht es voran. Seit Mitte Mai 2026 bieten Dienstleister Verfahren zur volldigitalen Abrechnung für Sanitätshäuser. Der Papierversand entfällt, Belege werden mit qualifizierter Signatur direkt an die Kostenträger übertragen.
Für Apotheken gibt es eine neuerung bei der Abrechnung assistierter Telemedizin (aTM). Ab dem 1. Juli 2026 können sie diese Leistungen über spezielle Sondernummern abrechnen. Die Vergütung erfolgt über eine degressive Pauschale. Ab Februar 2027 muss die Abrechnung vollständig elektronisch erfolgen.
