E-Rechnungspflicht: Gestaffelte Fristen bis Januar 2028
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 06:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Digitalisierung des Rechnungswesens kommt in Fahrt. Neue gesetzliche Pflichten zwingen Unternehmen zur Umstellung auf elektronische Formate – mit gestaffelten Fristen bis 2028.
B2B-Pflicht: Wer wann umstellen muss
Ab Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die aktive Ausstellung folgt gestaffelt: Betriebe mit über 800.000 Euro Jahresumsatz sind ab Januar 2027 dran, alle anderen ab Januar 2028.
Eine zentrale Plattform schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Der Versand per E-Mail bleibt erlaubt. Technische Basis sind Formate wie ZUGFeRD oder die Norm EN 16931. Die Dokumente müssen acht Jahre GoBD-konform archiviert werden.
Digitale Kassenbons statt Papier
Der Einzelhandel steht vor einem Wandel: Ab 1. Januar 2028 soll die Papierbelegpflicht weitgehend fallen. Stattdessen erhalten Kunden den Bon digital – zum Beispiel per QR-Code auf dem Display. Ein Anspruch auf Papierquittung bleibt aber bestehen.
Parallel dazu kommt eine Registrierkassenpflicht für Firmen mit über 100.000 Euro Jahresumsatz. Diese Systeme brauchen zwingend eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen Manipulation.
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eNoVA-Gesetz: Notare und Gerichte gehen digital
Das eNoVA-Gesetz wurde am 26. Juni 2026 verkündet und tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Es verpflichtet zum elektronischen Austausch zwischen Notariaten, Gerichten, Verwaltungen und Finanzämtern. Ab Oktober müssen Veräußerungsanzeigen elektronisch erfolgen, weitere Pflichten folgen zum 1. Januar 2027.
Gesundheitswesen: ePA und eMP auf dem Vormarsch
Die elektronische Patientenakte wird häufiger genutzt: Bis Juni 2026 stiegen die Abrufe der Medikationsliste auf 33 Millionen. Seit Mitte Juli pilotiert der elektronische Medikationsplan (eMP) in Modellregionen. Sieben Krankenkassen haben zudem ein Projekt zur digitalen Verordnung von Hilfsmitteln gestartet – das soll jährlich rund 33 Millionen Papierrezepte ersetzen.
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Software muss mitziehen
Für die Betriebsprüfung wird der Standard DSFinV-K zentral: Er ermöglicht den strukturierten Export von Kassendaten. Cloud-Lösungen müssen diese Daten jederzeit bereitstellen können.
Spezialisierte Tools helfen bei der Umsetzung: Für Handwerksbetriebe gibt es Beta-Versionen zur Kommunikation steuerbarer Energieverbrauchseinrichtungen. Im Notariatswesen wurde eNoVA-Funktionalität bereits in Branchensoftware integriert.
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